Nach monatelangem Streit hat sich die Bundesregierung bei Netzpaket und EEG-Reform geeinigt.

Nach monatelangem Streit hat sich die Bundesregierung bei Netzpaket und EEG-Reform geeinigt.

Bild: © ZIHE/AdobeStock

Die Bundesregierung hat ihren Streit um das Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beigelegt. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium leitete am Freitagabend die Länder- und Verbändeanhörung ein. Außerdem kursierte ein Hintergrundpapier, das wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium skizzierte. Ein Überblick:

Redispatchvorbehalt wird abgeschwächt

Im neuen Entwurf wird die Möglichkeit der Netzbetreiber, Netzabschnitte als "kapazitätslimitiert" auszuweisen, enger gefasst. Netzbetreiber sollen künftig genauer begründen, wann sie Teile ihres Verteilnetzes so einstufen.

Gegenüber der bisherigen Fassung wird der Spielraum kleiner: Statt für bis zu zehn Jahre dürfen Umspannanlagen und die sie verbindenden Leitungsabschnitte nur noch für bis zu sechs Jahre als kapazitätslimitiert ausgewiesen werden.

Außerdem steigt die Hürde: Voraussetzung ist nun, dass die Einspeisung der angeschlossenen Anlagen im Vorjahr insgesamt um mehr als fünf Prozent reduziert wurde. Zuvor reichten mehr als drei Prozent.

Neu ist auch der stärkere Fokus auf einzelne Technologien. Die Ausweisung soll technologiespezifisch erfolgen, insbesondere für Freiflächen-Solaranlagen sowie für Windkraftanlagen an Land. Das soll Sorgen lindern, dass beispielsweise in Netzgebieten in Bayern neue Windkraftanlagen unter den Redispatchvorbehalt fallen, obwohl PV-Anlagen vor allem für Redispatch-Maßnahmen verantwortlich sind.

Auch beim geplanten Entschädigungsausfall rückt das Bundeswirtschaftsministerium von der früheren Linie ab. In ersten Entwürfen sollte bei Abregelungen in kapazitätslimitierten Gebieten für neue Anlagen gar keine Entschädigung mehr fließen.

Nun ist vorgesehen, dass bei Abregelungen im Redispatch für bis zu 20 Prozent des Jahresertrags keine Entschädigung gezahlt wird. Die Zahl steht allerdings noch in eckigen Klammern – sie ist also nicht final. Die Änderung soll den Bau neuer Anlagen für Banken und Erneuerbaren-Projektierer wieder deutlich attraktiver machen.

Lesen Sie auch: Redispatch-Vorbehalt: Wie ein Kompromiss aussehen könnte

Auslaufen der Förderung für kleine Photovoltaik-Anlagen

Kleine Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt (kW) sollen keine dauerhafte Förderung mehr erhalten. Betroffen sind vor allem kleine PV-Dachanlagen.

Anders als in früheren Entwürfen soll die Einspeisevergütung nun allerdings nicht mehr abrupt beendet werden. Für einen Übergangszeitraum soll die Einspeisevergütung abgesenkt werden – konkret um einen Cent pro Kilowattstunde (kWh) gegenüber dem anzulegenden Wert.

Nach dem Wechsel in die Direktvermarktung sollen kleine Anlagen für weitere vier Jahre einen Direktvermarktungsbonus in Anspruch nehmen können. Dieser soll 1,5 Cent pro kWh betragen. Das soll den Hochlauf von Direktvermarktungsdienstleistungen in diesem Segment anschieben.

Biomasseausschreibungen

Die in früheren Entwürfen vorgesehenen Ausschreibungsmengen für flexible Biomasse stießen in der Biobranche auf starke Kritik. Für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) waren die Volumina zu niedrig. Die flexible Biomasse bekomme so "keine wirkliche Perspektive".

Auch das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Vorbehalte und blockierte so zusammen mit dem SPD-geführten Bundesumweltministerium die Länder- und Verbändeanhörung.

Auch in diesem Punkt gibt es nun einen Kompromiss. Laut Gesetzentwurf sollen die Biomasseausschreibungen fortgeschrieben werden, um insbesondere flexiblen Biomasseanlagen als Ergänzung von Wind- und Solarenergie eine Zukunft zu geben. Für das Jahr 2030 und 2035 wird ein Ausbauziel von 9,5 Gigawatt (GW) festgelegt. Die Ausschreibungsmengen werden entsprechend angehoben.

In früheren Fassungen sollte das Ausbauziel bei 9 GW liegen. Auch das hätte ein Plus gegenüber der aktuellen Regelung bedeutet. Denn bislang steht das Ausbauziel bei 8,4 GW im Jahr 2030.

Im neuen EEG-Entwurf sind außerdem jene zwölf zusätzliche Gigawatt (GW) für Windkraft an Land eingeplant, auf die sich die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm geeinigt hatte. Bereits 2027 und 2028 sollen jeweils 5 GW mehr als bislang geplant ausgeschrieben werden. 2029 sollen weitere 2 GW obendrauf kommen.

Weiteres Vorgehen

Bundesländer und Verbände haben bis Mittwoch Zeit, Stellungnahmen einzureichen. Der Branchenverband BDEW nannte die kurze Frist "nicht akzeptabel". Die Zeit drängt, denn das Bundeskabinett will die beiden Gesetze bereits am Mittwoch, 29. Juli, beschließen.

Das parlamentarische Verfahren soll anschließend im Herbst starten.

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