Die Bundesregierung hat ihren Streit um das Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beendet. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium leitete am Freitagabend die Länder- und Verbändeanhörung ein. Außerdem kursierte ein Hintergrundpapier, das wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium skizzierte. Ein Überblick:
Alternative zu Redispatch-Vorbehalt
Das Wirtschaftsministerium rückt offenbar vom Vorschlag eines starren Redispatch-Vorbehalts ab. Stattdessen sollen Netzanschlüsse von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen künftig auf eine "systemdienliche Einspeisung" ausgerichtet werden. Die technisch maximal mögliche Leistung der Anlage soll nicht mehr automatisch ausschlaggebend sein.
Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten werde genauer justiert, heißt es im Papier. "Durch eine Deckelung der maximal entfallenden Redispatch-Entschädigung wird die bankability von Projekten erhöht." Mit "bankability" ist gemeint, dass Projekte aus Sicht von Banken besser finanzierbar werden.
Die Verhandler dürften sich an zwei Branchenvorschlägen orientiert haben. Das Beratungshaus BET plädierte für eine systemdienliche Anschlussleistung. Das Prinzip: Eine definierte Grenze, unterhalb derer Projektierer Planungssicherheit haben und oberhalb derer Netzbetreiber Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
Die Energiekonzerne EWE und EnBW schlugen sogenannte flexible Netzanschlussvereinbarungen (kurz: FCA; aus dem Englischen: Flexible Connection Agreements) vor. Demnach sollten Projektierer in Engpassregionen wählen können, ob sie warten, einen neuen Standort suchen oder eine flexible Anschlussvereinbarung eingehen.
Wer Letzteres wählt, nimmt für maximal 200 Volllaststunden pro Jahr Abregelungen ohne Entschädigung in Kauf. Aus dem Ministerium hieß es zuletzt allerdings, dass sogenannte flexible Netzanschlüsse allein die bestehenden Netzengpässe nicht ausreichend lösten.
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Auslaufen der Förderung für kleine Photovoltaik-Anlagen
Kleine Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt (kW) sollen keine dauerhafte Förderung mehr erhalten. Betroffen sind vor allem kleine Aufdach-PV-Anlagen.
Anders als in früheren Entwürfen soll die Einspeisevergütung nun allerdings nicht mehr abrupt beendet werden. Für einen Übergangszeitraum soll die Einspeisevergütung abgesenkt werden.
Nach dem Wechsel in die Direktvermarktung sollen kleine Anlagen für weitere vier Jahre einen Direktvermarktungsbonus in Anspruch nehmen können. Das soll den Hochlauf von Direktvermarktungsdienstleistungen in diesem Segment anschieben.
Biomasseausschreibungen
Die in früheren Entwürfen vorgesehenen Ausschreibungsmengen für flexible Biomasse stießen in der Biobranche auf starke Kritik. Für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) waren die Volumina zu niedrig. Die flexible Biomasse bekomme so "keine wirkliche Perspektive".
Auch das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Vorbehalte und blockierte so zusammen mit dem SPD-geführten Bundesumweltministerium die Länder- und Verbändeanhörung.
Auch in diesem Punkt gibt es nun einen Kompromiss. Dem Papier zufolge sollen die Biomasseausschreibungen fortgeschrieben werden, um insbesondere flexiblen Biomasseanlagen als Ergänzung von Wind- und Solarenergie eine Zukunft zu geben. Für das Jahr 2035 wird ein Ausbauziel von 9,5 Gigawatt (GW) festgelegt und die Ausschreibungsmengen entsprechend angehoben.
Weiteres Vorgehen
Bundesländer und Verbände haben mehrere Tage Zeit, Stellungnahmen einzureichen. Die Zeit drängt, denn das Bundeskabinett will die beiden Gesetze bereits am Mittwoch, 29. Juli, beschließen.
Das parlamentarische Verfahren soll anschließend im Herbst starten.