Gerade einmal 72 Stunden hatten Branchenvertreter Zeit sich zum Referentenentwurf für die bevorstehende EEG-Novelle zu äußern. Das einhellige Fazit, zu wenig Zeit und viel Verbesserungsbedarf.
Simone Peter, BEE-Präsidentin zieht eine Bilanz der letzten Tage: Die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) festgelegte Frist von 72 Stunden sei abermals sehr knapp bemessen gewesen. „Das entspricht in keinster Weise den zeitlichen Maßgaben, die für eine ernsthafte Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in einem geordneten demokratischen Verfahren notwendig wären“, so Peter.
Stromverbrauchsprognose zu niedrig
Inhaltlich gibt es an verschiedensten Stellen des 140-seitigen Entwurfs Verbesserungswünsche. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fasst die zentrale Punkte zusammen: „Auch wenn der Referentenentwurf gute Ansätze enthält, muss bei den konkreten Maßnahmen noch einmal nachgesteuert werden. Das gilt etwa für die Kommunalabgabe bei der Windenergie, die Verbesserung des Mieterstrommodells oder die Erweiterung des Flächenpotenzials für große PV-Anlagen. Klar ist auch: Nach dem EEG müssen weitere Puzzleteile gelegt werden, mit denen die Hemmnisse bei Planung und Genehmigung zügig abgebaut werden können.“
Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) verweist darüber hinaus einmal mehr auf den steigenden Strombedarf in den kommenden Jahren und fordert entsprechend angepasste Ausbaukorridore. „Das Ausbauszenario für die Erneuerbaren Energien im EEG-Entwurf deckt den Mehrbedarf an grünem Strom bis 2030 nicht ansatzweise ab. Nordrhein-Westfalen ist als Industrieland aber besonders darauf angewiesen. Und die Wirtschaft ist bereits viel weiter: Die Unternehmen wollen mehr Erneuerbare Energien und in klimafreundliche Technologien investieren. Das EEG im aktuellen Entwurf verhindert diese Investitionen jedoch eher, als dass es sie fördert“, betont Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW.
Neue Repowering-Regeln
Eine Möglichkeit den Mehrbedarf durch E-Moblilität, Sektorenkopplung und Digitalisierung zu decken, wäre das Repowering von Alt-Anlagen. Auch hier muss sich aus Verbandsicht einiges ändern. Der vorgelegte Referentenentwurf biete keine Verbesserungen fürs Repowering und enthält eine Leerstelle zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung, so Hermann Albers, Präsident des BWE und weiter: „Wir schlagen kurzfristige Sofortmaßnahmen für Anlagen mit Inbetriebnahme bis einschließlich 2000 vor. Für diese soll ein anzulegender Wert für die nächsten zwei bis drei Jahre festgelegt werden, um einen ökonomischen Betrieb zu gewährleisten.“
In den Städten könnte vor allem die Photovoltaik für mehr „Ökostrom“ sorgen, wie Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW erklärt: „Im Bereich der Photovoltaik brauchen wir endlich einen Boom auf den Dächern. Hier ist der Entwurf noch viel zu zaghaft.“ Zu begrüßen sei allerdings die Ausweitung der Korridore neben Straßen und Schienen bei der Freiflächen-PV. Auch die Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter Ausschreibungsvolumina seien wichtig und richtig. Noch konsequenter wäre es allerdings, auch etwaige nicht realisierte Volumina den Ausschreibungsvolumina wieder zuzuschlagen, ergänzt die BDEW-Chefin. Bereits kommende Woche soll der EEG-Entwurf ins Bundeskabinett eingebracht werden.
Besondere Ausgleichsregelung steuerlich finanzieren
Der Verbraucherzentrale Bundesverband macht sich zudem Gedanken um die Finanzierung und Belastung der Verbraucher im Laufe der weiteren Energiewende. Er plädiert für eine vollständige Verwendung der Mittel aus der CO2-Bepreisung sowie der elf Mrd. Euro aus dem Konjunkturpaket zur Senkung der EEG-Umlage. Zudem soll es keine Belastungen der EEG-Umlage durch neue Industrieausnahmen geben, stattdessen müsste die besondere Ausgleichsregelung steuerlich finanziert werden und für die Finanzierung der EEG-Umlage ab 2023 ein "atmender Deckel" nach unten gelten. (lm)



