Das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz IV passierte am Mittwoch das Bundeskabinett. Im Vorfeld sei auch die Praxis eingebunden gewesen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Als Ziel wurde ausgegeben, die Praxistauglichkeit von Informations- und Berichtspflichten zu erhöhen. Namentlich wurden die Energiebranchenverbände VKU und BDEW sowie die Deutsche Industrie- und Handelskammer genannt.
Als erstes Zwischenergebnis seien 75 Abbau- und Entlastungsmaßnahmen identifiziert und bis zu 50 Informationspflichten als mögliche Maßnahmen mit weiterem Prüfbedarf herausgearbeitet worden. Als Beispiele wurden die Streichung der Anzeigepflichten für neue und erneuerte Messgeräte im Mess- und Eichgesetz genannt sowie Bürokratieentlastungen im Berufs- und Prüfungsrecht der Wirtschaftsprüfer.
"Insgesamt Signal in richtige Richtung"
Zahlreiche dieser Maßnahmen seien im Gesetz verankert, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Andere Vorhaben würden in fachspezifischen Gesetzesneuerungen umgesetzt werden.
Ernüchtert zeigte sich die Energiebranche. "Das Bürokratieentlastungsgesetz ist zwar insgesamt ein Signal in die richtige Richtung, der Regierungsentwurf bleibt allerdings weit hinter sinnvollen Möglichkeiten zurück", kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Es ist unverständlich, dass viele gute und konkrete Vorschläge, die wir wie viele andere Verbände vorgetragen haben, im aktuellen Entwurf nicht aufgegriffen wurden."
BDEW will Gesetz speziell für Energiebranche
Als "sehr enttäuschend" bezeichnete auch der BDEW das neue Gesetz. Dieses greife "viel zu kurz". "Wir haben als Branche in einem groß angelegten Prozess aus Sicht der Praxis viele handfeste Vorschläge zu besonders relevanten Themen erarbeitet und der Politik zur Verfügung gestellt", bedauerte der Verband. "Dass sich diese nicht wiederfinden und bisher auch keine finalen Aussagen über deren Berücksichtigung in den betroffenen spezifischen Einzelgesetzen vorliegen, ist für uns unverständlich."
Der BDEW forderte ein Bürokratieentlastungsgesetz speziell für die Energiebranche, "um das Dickicht an Meldepflichten und Vorgaben etwas zu lichten." Zudem verlangt er eine zentrale IT-Plattform für die koordinierte Erfüllung der Informations- und Meldepflichten. "Damit wäre schon viel gewonnen."
Gaslieferabkommen mit Italien und Schweiz
Zudem zog die Regierung weitere Konsequenzen aus dem Energiekrisenjahr 2022. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einem Abkommen über solidarische Gaslieferungen mit Italien und der Schweiz zu. Die Vereinbarung soll nächste Woche unterzeichnet werden.
Konkret geht es im Abkommen darum, wie sich die drei Länder im Fall einer schweren Gasmangellage gegenseitig helfen können. Für diesen sogenannten Solidaritätsfall sollen Gaslieferungen als letztes Mittel die Versorgung der Haushalte, Fernwärmeanlagen und grundlegenden sozialen Einrichtungen im notleidenden Mitgliedstaat gewährleisten, wie das Bundeswirtschaftsministerium erklärt. Durch den Einbezug der Schweiz ist der Transit zwischen Deutschland und Italien gewährleistet.
Abkommen mit weiteren Ländern
Die Bundesrepublik hatte bereits im Dezember 2020 mit Dänemark und ein Jahr später mit Österreich entsprechende Abkommen abgeschlossen. Mit weiteren Ländern sei man in Gesprächen, hieß es.
Italien ist für Deutschland auch deshalb interessant, weil das südeuropäische Land über vier LNG-Terminals verfügt. Über die Transadriatische Pipeline gelangt auch aserbaidschanisches Gas nach Italien. Größter Gaslieferant Italiens ist allerdings Algerien. Die Transmed-Pipeline verbindet die beiden Länder. (aba)
Hinweis: Mehr zum Thema lesen Sie hier in der neuen ZfK-Printausgabe auf Seite 5. Der Titel des BDEW-Gastbeitrags: "Die Branche braucht ein eigenes Gesetz zum Bürokratieabbau".



