CSU-Chef Söder macht Dampf beim Kohleausstieg.

CSU-Chef Söder macht Dampf beim Kohleausstieg.

Bild: © Tom Bayer/Adobe Stock

Die Bundesregierung will Entschädigungen für das Abschalten von Steinkohlekraftwerken staffeln und Zahlungen Jahr für Jahr deutlich verringern. Zum Start 2020 soll der Höchstpreis in einem Ausschreibungsverfahren 165.000 Euro Entschädigung pro Megawatt Nettonennleistung betragen, wie aus dem jüngsten Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes hervorgeht. Das Gesetz soll an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Für 2021 soll es dann höchstens 155.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung geben. Die Staffelung sieht schließlich für das Jahr 2026 noch maximale Zahlungen von 49.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung vor.

Betreiber von Steinkohlekraftwerken sollen sich bis 2026 in einem Ausschreibungsverfahren darauf bewerben können, Blöcke gegen Entschädigungen stillzulegen. Ziel ist es, möglichst viele Treibhausgas-Emissionen für möglichst wenig Entschädigung einzusparen, ohne dass es Versorgungslücken gibt. Sollten es 2024 bis 2026 nicht genügend Bewerbungen geben, können Kraftwerke auch zwangsabgeschaltet werden. Ab 2027 wird über Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet. Spätestens 2038 soll der Ausstieg aus der Stein- und Braunkohle in Deutschland abgeschlossen sein.

Kohleersatzbonus bleibt bei 180 Euro je Kilowatt

Keine Änderungen gegenüber den Vorgängerpapieren enthält der jüngste Gesetzesentwurf zum Kohleersatzbonus. Der Bonus werde zukünftig auf der Basis der Leistung der zu ersetzenden Anlage berechnet und betrage 180 Euro je Kilowatt, heißt es in dem der ZfK vorliegenden Entwurf. Damit erhalte etwa der Betreiber einer neuen Gas-KWK-Anlage, die eine Kohle-KWK-Anlage mit einer Leistung von 100 MW ersetze, zusätzlich zur Grundförderung einen Kohleersatzbonus in Höhe von 18 Mio. Euro einmalig ausgezahlt.

Die Stilllegung von Kohle-KWK-Leistung fördere das Gesetz somit mit 180 Mio. Euro pro GW. Die Novelle diene zudem auch der Flexibilisierung der KWK. Schließlich würden die Anreize zur Einbindung von Wärme aus erneuerbaren Energien im Rahmen von iKWK-Systemen gestärkt, indem ein Erneuerbaren-iKWK-Bonus eingeführt werde. Der VKU hatte vor wenigen Tagen eine Aufstockung des Kohleersatzbonus um den Faktor 2,5 – also konkret eine Erhöhung von 180 auf 450 Euro je Kilowattstunde installierter Leistung  – gefordert. 

Fördervolumen des KWKG auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr gedeckelt

Die Änderungen am KWKG führten zu einem Anstieg der Kosten der Förderung der KWK, die von den Stromverbrauchern im Rahmen der KWKG-Umlage getragen werden. "Der konkrete Umfang der Mehrkosten hängt dabei von den Investitionen in KWK-Anlagen sowie in Wärmenetze und -speicher ab. Das Fördervolumen des KWKG ist auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr gedeckelt", heißt es in dem Entwurf weiter.

Bis Ende 2020 geht erster Braunkohleblock vom Netz

Ein Konzept für den Kohleausstieg hatte eine Kommission aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Umweltverbänden und Wissenschaftlern vor einem Jahr vorgelegt. Über die gesetzliche Umsetzung hatte die Bundesregierung intern und mit den Kohleländern lange gestritten, auch Verhandlungen mit den Kohlekonzernen hatten sich länger gezogen als erwartet. Mitte Januar hatten der Bund, die vier Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie die Betreiber von Braunkohle-Kraftwerken sich schließlich geeinigt.

Demnach beginnt der Kohleausstieg noch in diesem Jahr. Bis Ende 2020 soll der erste Block in einem Braunkohlekraftwerk im Rheinischen Revier abgeschaltet werden. Zugleich soll mit Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen aber noch ein neues, großes Steinkohlekraftwerk ans Netz gehen. Dafür, dass die Braunkohle-Kraftwerke früher vom Netz gehen, bekommen die Betreiber Entschädigungen von insgesamt 4,35 Milliarden Euro.

Gesetz soll bis Mitte des Jahres durch das Parlament

In den Jahren 2026 und 2029 soll überprüft werden, ob Stilllegungsdaten nach 2030 um je drei Jahre vorgezogen werden können  – damit vielleicht doch schon 2035 komplett Schluss ist.

Das Gesetz zum Kohleausstieg soll bis Mitte des Jahres auch im parlamentarischen Verfahren verabschiedet sein – an dieses Gesetz sind Strukturhilfen für die Kohleregionen gekoppelt. Die Kohleregionen sollen 40 Milliarden Euro für den Umbau ihrer Wirtschaft bekommen. (hil/dpa)

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