Die Debatte über den erzielten Kompromiss der Kohlekommission hat erst begonnen.

Die Debatte über den erzielten Kompromiss der Kohlekommission hat erst begonnen.

Bild: © Julian Stratenschulte/dpa

Nun würden die eingegangenen Gebote zunächst auf ihre Zulässigkeit geprüft, teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit. Dabei würden unter anderem die Angaben zu den CO2-Emissionen der Anlagen überprüft. Im Falle einer Überzeichnung der Ausschreibung entschieden diese Emissionen mit darüber, welche Kraftwerke einen Zuschlag erhalten.

Dabei gelte das Prinzip, dass derjenige den Zuschlag erhalte, der die geringste Summe je vermiedener Tonne CO2 fordere..

Beihilferechtliche Genehmigung durch Brüssel steht noch aus

Zum 1. Dezember 2020 würden die Zuschläge erteilt und Anfang Dezember auf der Internetseite der BNetzA veröffentlicht, heißt es in der Pressemitteilung der Regulierungsbehörde.  Die Zuschlagserteilung stehe unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Diese liege derzeit noch nicht vor. 

Während der Gebotsprüfung und des Zuschlagsverfahrens könne die BNetzA keine Angaben zu den eingegangenen Geboten machen, da es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Anlagenbetreiber handle, teilte die Behörde mit. Auch aggregierte Zahlen würden nicht veröffentlicht, da hieraus Rückschlüsse auf einzelne Gebote möglich seien und der Wettbewerb in den folgenden Gebotsrunden beeinflusst werden könne.

Nächste Auktionsrunde startet am 4. Januar 2021

Die BNetzA wies darauf hin, dass in der ersten Gebotsrunde insgesamt 4.000 Megawatt Leistung zur Reduktion ausgeschrieben ausgeschrieben waren. Hierfür galt ein gesetzliches Höchstgebot von 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung.

Anlagen, die sich in der sogenannten Südregion befinden, in etwa südlich des Mains, waren von der Teilnahme an dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Die nächste Auktionsrunde starte am 4. Januar 2021, teilte die BNetzA mit. (hcn)

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