In wenigen Wochen soll das EEG 2021 in Kraft treten. Wenn man den Experten in einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie so zuhört, gewinnt man den Eindruck, das könnte erst einmal zu Chaos und Rückschritt in der Erneuerbaren-Wirtschaft führen. Statt ambitionierten Ausbauzielen und Deregulierung erwartet die Branche laut mehreren Sachverständigen eine Neufassung, die an Komplexität kaum mehr zu überblicken sei.
Sebastian Bolay, Referatsleiter Energiepolitik beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sprach von einer „Komplexitätsfalle“, in die der Gesetzgeber geraten sei. Dies mache den Ausbau der Erneuerbaren teurer und bremse ihn aus.
PV-Dachanlagen brauchen Eigenverbrauch
Eines der größten bürokratischen Übel ist das geplante Ausschreibungsdesign für PV-Dachanlagen, wie Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW einmal mehr betonte: Auf Anfrage seines Verbandes habe der Handelsverband Deutschland, dessen Mitglieder 400.000 Betriebsstätten hätten, mitgeteilt: „Unter den neuen Umständen werden wir größtenteils die Hände davon lassen.“
Geplant ist eine Ausschreibungspflicht für PV-Dachanlagen ab 500 kWp, wer einen erfolgreichen Zuschlag erhält, darf jedoch keinen Strom aus seiner geförderten Anlage selbst verbrauchen. Das mache aus Sicht von Körnig den Eigenverbrauch für Unternehmen teurer und unattraktiver. Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht ergänzt: Der Ausschluss des Eigenverbrauchs sei überhaupt nicht mit EU-Richtlinien vereinbar. Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU, die Ende Juni 2021 wirksam werde, schaffe ein grundsätzliches Recht auf Eigenversorgung.
Repowering: Änderungsgenehmigung soll ausreichen
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer vom VKU machte sich wiederum stark für Erleichterungen beim Repowering. Statt wie bisher eine Neugenehmigung einholen zu müssen, sollten künftig Änderungsgenehmigungen ausreichen.
Lob ernte hingegen die im Gesetzesentwurf vorgesehene Möglichkeit, Kommunen stärker an der Wertschöpfung der Windkraft vor Ort zu beteiligen. Allerdings warnte Patrick Graichen, Direktor der Denkfabrik Agora Energiewende, vor der Gefahr, dass Kommunalpolitiker beim Aushandeln einer solchen Vergütung in den strafrechtlichen Verdacht der Vorteilsnahme geraten könnten.
Strombedarfsprognose und Smart-Meter-Pflicht – die Dauerbrenner
Er plädierte dafür, dieses Risiko durch eine entsprechende Formulierung abzuwenden und eine Windenergieabgabe verpflichtend zu machen. Bislang soll die finanzielle Beteiligung der Kommune freiwillig sein, Betreiber könnten stattdessen auch Bürgerstromtarife anbieten.
Einer der größten Streitpunkte sind nach wie vor die vom BMWi vorgegebenen Ausbaukorridore für die Erneuerbaren in den kommenden Jahren. Alle Fachverbände gehen von einem wesentlich höheren Strombedarf und entsprechenden Ausbauzielen aus. Und auch die Smart-Meter-Pflicht für Kleinstanlagen ab einem kWp sorgte unter anderem beim BDEW erneut für Kritik. (lm)
