In dem aktualisierten Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes, der der ZfK vorliegt, plant die Bundesregierung, Steinkohleanlagen bereits ab 2024 gesetzlich stillzulegen. Dies soll dann angewandt werden, wenn über die vorgesehenen Ausschreibungen nicht genügend Anlagen vom Netz genommen werden. Die geplante Abschaltung ab 2024 soll den Druck auf die Betreiber erhöhen. Dadurch sollen diese animiert werden, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Betreiber sollen in Härtefällen Entschädigungen erhalten. Wobei genaue Summen noch unbekannt sind.
Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit für Deutschland hagelt es seitens der Opposition Kritik: "Der Kohleausstieg ist durch den EU-Emissionshandel längst beschlossene Sache. Das Kohleausstiegsgesetz ist daher komplett überflüssig", kritisiert Lukas Köhler, Bundestagsabgeordneter der FDP-Fraktion, gegenüber der ZfK.
"Wir haben insbesondere in diesem Jahr bereits gesehen, dass erhebliche Teile der Kohlekapazitäten aufgrund des CO2-Preises aus dem Markt gehen. Die sinkende Zahl an Zertifikaten wird tendenziell zu weiterhin steigenden Preisen im Emissionshandel führen, wodurch die Kohle zunehmend unrentabel wird", erklärte Köhler.
"Verschwendung von Steuergeldern"
Den Kraftwerksbetreibern den Kohleausstieg trotzdem noch mit hohen Entschädigungssummen "zu vergolden, ist eine maßlose Verschwendung von Steuergeld", kritisiert Köhler. Wenn die Bundesregierung den Kohleausstieg "unbedingt staatlich statt marktwirtschaftlich organisieren möchte", müssten die entsprechenden Mengen an Zertifikaten im EU-Emissionshandel gelöscht werden, fuhr Köhler fort.
Ansonsten werde der Wasserbetteffekt dafür sorgen, dass Emissionen lediglich in andere EU-Staaten verlagert würden. Ohne Löschung der Zertifikate wäre der Kohleausstieg daher ein extrem teurer Schildbürgerstreich, der keinerlei Nutzen für den Klimaschutz habe. (ab)


