Nach der politischen Einigung auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am vergangenen Freitag haben die zuständigen Ressorts, das heißt das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium, die Länder- und Verbändeanhörung zur Gesetzesnovelle gestartet. Nach Ministeriumsangaben soll das GEG noch im April in die Kabinettsbefassung gehen.
Doch nach wie vor sorgen die Pläne für die Dekarbonisierung des Wärmesektors für Kritik. Für den Einbau klimafreundlicherer Heizungen müssen Bürger nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums bis 2028 jährlich mehr als neun Milliarden Euro in die Hand nehmen. Das geht aus dem nun veröffentlichten Gesetzentwurf zum neuen GEG hervor. Dem stünden über eine Betriebszeit der Heizung von 18 Jahren zugleich Einsparungen in Höhe von rund 11 Milliarden Euro gegenüber, rechnet das Ministerium. Die Einsparungen kommen unter anderem zustande, weil Öl und Erdgas in den kommenden Jahren deutlich teurer werden.
Höhe der Förderung noch unklar
Der Austausch soll zudem staatlich gefördert werden - die Höhe der Hilfen lässt die Bundesregierung aber weiter offen. Die bestehende Förderung für den Umstieg aufs erneuerbare Heizen werde angepasst, um die Investitionen sozial abzufedern, hieß es lediglich. Außerdem werde es weiterhin die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen im selbst genutzten Eigentum geben.
Die staatlichen Hilfen sollten sich dabei nicht nur am Zustand der Heizung, sondern auch am Einkommen der Menschen orientieren, betonte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert in der Sendung «Frühstart» von RTL/ntv. «Es ist schon richtig - die ältesten Heizkessel müssen zuerst raus, aber wir haben auch Haushalte, die keine Rückhalte haben», sagte Kühnert. Diese Menschen müssten unterstützt werden.
Nicht alle Eigentümer sind reich
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband warnte vor einer finanziellen Überlastung. Viele Eigentümer hätten nicht genügend Geld für die teuren Sanierungen im eigenen Haus oder in der Wohnung übrig, teilte der Verband unter Berufung auf eine selbst in Auftrag gegebene Studie mit. «Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, ist nicht automatisch vermögend. Im Gegenteil: Wer sein Leben lang auf das kleine Häuschen gespart hat, häuft nebenbei keine Reichtümer an», sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Wärmepumpen nicht teurer als Gasheizungen
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am Sonntagabend im «Bericht aus Berlin» der ARD gesagt, diejenigen, die wenig Geld haben, sollten «angemessen gefördert» werden, damit sie nicht überfordert werden. Solange Wärmepumpen noch teurer seien, sollten sie «auf den Preis einer Gasheizung runtergebracht werden».
Das geplante Gebäudeenergiegesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neben Wärmepumpen sollen dann zum Beispiel auch andere Technologien wie Solarthermie oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung genutzt werden. Bei Hybrid-Heizungen deckt die Wärmepumpe die Grundversorgung, die Gasheizung springt an kalten Tagen ein.
Warnecke springt Schneider bei
Zu einer ähnlichen Einschätzung wie der Paritätische kommt der Eigentümerverband Haus & Grund. «Für die meisten Immobilien bietet das Gebäudeenergiegesetz weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung», sagte der Verbandspräsident Kai Warnecke.
Auch die von der Ampel-Koalition angekündigte Technologieoffenheit sei in der Praxis kaum umsetzbar. Denn in der Regel gebe es gesetzliche Einschränkungen oder technische Barrieren, die letztlich nur eine Wärmepumpe zuließen, schrieb der Verband. Bei älteren Gebäuden könne nur eine hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas umgesetzt werden, was sehr teuer sei. Haus & Grund forderte die Ampel-Koalition daher auf, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten.
VKU: Technologieoffenheit ernst nehmen
Das Thema Technologieoffenheit treibt auch den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) um. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands, begrüßt das grundsätzliche Bekenntnis der Koalition zur Technologieoffenheit und schränkt zugleich ein: „Nun kommt es auf die konkrete Ausformung im Gesetz an. Vor allem muss darauf geachtet werden, dass nicht zu hohe Hürden an die Technologieoffenheit geknüpft werden, so dass sie nur noch auf dem Papier existiert. Entscheidend sind die konkrete Machbarkeit und Praxistauglichkeit. Auch, um eine breite Akzeptanz zu erzielen.“
Für die Kommunalwirtschaft sei es wichtig, dass die Gesetzgebung zur GEG-Novelle eng mit der Gesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt werde. Die Transformation zur CO2-neutralen Wärmeversorgung werde vor Ort gestaltet. „Deshalb brauchen wir Handlungsspielraum und örtlich angepasste Optionen, um die ambitionierten Klimaziele umzusetzen. Daran wollen und werden die kommunalen Energieversorger aktiv mitwirken.“
ZIA: Übergangsfristen dringend nötig
„Mehr Augenmaß und Offenheit für die Einwände der Praktikerinnen und Praktiker als frühere Überlegungen“ sieht ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse in dem GEG-Entwurf. Der Zentrale Immobilien Ausschuss nennt konkret Übergangsfristen bei Heizungs-Havarien und Anschlüssen an Wärmenetze, der Verzicht auf Betriebsverbote für alte Niedertemperatur- und Brennwertkessel, die zum Beispiel ein Mehr an Praxisbezug versprächen.
Zugleich weist der Verband darauf hin, dass die Regeln schon zum 1. Januar 2024 greifen sollen. Wirtschaft und Verbraucher würden nach der Verabschiedung des Gesetzes nur wenige Monate Vorbereitungszeit haben. „Das sollte man noch einmal überdenken“, regt Joachim Lohse an. Denn: Hersteller, Handwerker, Planer und Verbraucher benötigten einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Kommunen sollen erst mit Wärmeplanung starten
Zudem weist Joachim Lohse erneut auf das Missverhältnis hin, dass Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bereits ab dem kommenden Jahr verpflichtet werden sollen, während in vielen Städten und Gemeinden mit der kommunalen Wärmeplanung noch nicht einmal begonnen worden sei.
Für eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung plädiert auch der BDEW. "Denn: Welche Technologie am besten geeignet ist, kann nicht im Berliner Regierungsviertel geplant werden. Diese entscheidende Aufgabe muss auf kommunaler Ebene gelöst werden. Die Akteure vor Ort wissen am besten über regionale Gegebenheiten, die lokalen Wärmepotenziale sowie die Gebäude- und Sozialstrukturen Bescheid und geben Bürgerinnen und Bürgern wichtige Hilfestellungen. Das heißt: Die kommunale Wärmeplanung und das Gebäudeenergiegesetz bedingen einander und müssen miteinander verheiratet werden", mahnt BDEW-Chefin Kerstin Andreae.
Kritisch sieht sie die geplante Preisdeckelung für Biomethan und Wasserstoff für Mieterinnen und Mieter. So sollen Vermieter anfallende Brennstoffkosten nur begrenzt an Mieter weitergeben können. Die dazu vorgesehen Regelungen seien komplex, unverständlich und bedeuteten einen unzumutbaren bürokratischen Aufwand für private Vermieter. "Sie betreffen zudem das Mietrecht und sollten daher im Bürgerlichen Gesetzbuch anstatt im Gebäudeenergiegesetz geregelt werden, unter Berücksichtigung der umlagefähigen Investitionskosten." (amo/mit dpa)
