Mehrere Bundesländer wollen eine Solardachpflicht einführen: so Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen und Berlin − in Bayern wird dies diskutiert. Auch in etlichen Kommunen wie im baden-württembergischen Tübingen und Waiblingen gilt bereits eine PV-Pflicht für Neubauten.
Dies wird allerdings durch die geplante Einbeziehung von Photovoltaik-Dachanlagen ab 500 Kilowatt (kW) in die Ausschreibungen konterkariert. Eine entsprechende Regelung findet sich in der vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf der EEG-Novelle 2021. Bislang lag die Grenze für die Auktionierungspflicht für PV-Dachanlagen bei 750 kW. Zudem soll für die PV-Dachanlagen ab 500 kW, welche künftig generell dem Ausschreibungsregime unterliegen, der Eigenverbrauch von Solarstrom nicht mehr möglich sein.
Ausschluss des Eigenverbrauchs gefährdet Wirtschaftlichkeit
Bauchschmerzen mit dieser Regelung hat unter anderem Baden-Württemberg. Dort beschloss der Landtag am 14. Oktober das neue Klimaschutzgesetz, welches eine PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude ab dem Jahr 2022 vorsieht.
"Wir sehen vor allem drei Probleme", unterstreicht Matthias Schmid, Sprecher des Stuttgarter Umwelt- und Energieministeriums, gegenüber der ZfK. Zum einen würde der Ausschluss des Eigenverbrauchs die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Anlagen „in vielen Fallen signifikant“ verschlechtern.
Solarpflicht ohne Sicherheit für einen Zuschlag bei der Auktion
Zudem falle der Bauherr künftig unter die PV-Pflicht, habe aber keine Sicherheit, dass er für seine Photovoltaikanlage einen Zuschlag erhält. Auch passe der zeitliche Ablauf der Planung und Realisierung eines Neubaus nicht zu den Ausschreibungen. "Die Planung der Anlagen erfolgt parallel zur Planung des Gebäudes, also lange bevor der Bauherr weiß, ob und in welcher Höhe er einen Zuschlag erhält", sagt Schmid.
Auch Franz Pöter, Geschäftsführer der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg kritisiert die Planungen der Bundesregierung, welche die Solardachpflicht massiv ausbremse. Denn nicht alle neu errichteten Nichtwohngebäude würden bei den Auktionen zum Zuge kommen. "Es ist völlig unklar, was passieren würde, wenn die Anlage keinen Zuschlag erhält. Ist die Solardachpflicht dann für sie erloschen?", konstatiert Pöter. (hcn)
