Deutschland

Geplante Herkunftsnachweise für Gase aus Erneuerbaren sorgen für Ärger

Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Habeck sieht unter bestimmten Umständen eine mögliche Integration von dekarbonisierten Gasen vor. BEE-Chefin Peter spricht von einem "Etikettenschwindel".
12.08.2022

Wasserstoff und andere Gase aus Erneuerbaren könnten die Energiewende voranbringen. Doch was genau ist eigentlich "grün"?

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert Nachbesserungen am neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Erarbeitet hat ihn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima.

BEE-Präsidentin Simone Peter bescheinigt dem Entwurf „einige Schwachstellen“. Diese seien so gravierend, dass sie genau den gegenteiligen Effekt haben könnten. „In seiner jetzigen Ausgestaltung öffnet der Entwurf Etikettenschwindel Tür und Tor“, warnt Peter.

Peter fordert echte Transparenz

Konkret sieht der Referentenentwurf vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch dekarbonisierte Gase in das geplante Herkunftsnachweissystem für Gase aus erneuerbaren Energiequellen integriert werden können. „Eine mögliche Integration von dekarbonisierten Gasen führt den Sinn und Zweck des geplanten Herkunftsnachweissystems für erneuerbare Energiequellen ad absurdum. So kann keine echte Transparenz entstehen. Dekarbonisierte Gase basieren auf fossilen Rohstoffen. Diese jetzt als erneuerbar auszuweisen, läuft dem Anliegen des Gesetzes zuwider“, kritisiert die Verbandschefin.

Der BEE plädiert stattdessen dafür, das Herkunftsnachweissystem für eine klare Abgrenzung zwischen erneuerbaren Gasen unterschiedlicher Herkünfte und dekarbonisierten Gasen aus fossilen Quellen zu nutzen. Nur dann könnten Verbraucher richtig informiert eine Entscheidung über den Bezug von Gasprodukten treffen.

BEE: Klare Kriterien definieren

Das BMWK wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf ermächtigt, in einer Verordnung Kriterien für strombasierte Gase festzulegen.  Der BEE sieht diese Verordnungsermächtigung als Chance, Kriterien zu definieren, die glaubhaft gewährleisten, dass entsprechend deklarierte gasförmige Energieträger aus Erneuerbaren hergestellt werden. Neben der zeitlichen Korrelation von erneuerbarer Stromerzeugung und Wasserstoff- sowie Wärme- bzw. Kälteproduktion seien hierbei auch inhaltliche und räumliche Anforderungen von großer Bedeutung.

Über die Festlegung dieser Kriterien hinaus sollte dringend sichergestellt werden, dass jegliche Art erneuerbarer Gase, die aus ansonsten abgeregelten Strommengen stammen, auch Herkunftsnachweise erhalten. „Durch eine solche Regelung wird auch im Gasbereich dazu beigetragen, jede verfügbare Kilowattstunde grünen Stroms zu nutzen. Die Nutzung aller erneuerbaren Potentiale braucht es angesichts der derzeitigen Versorgungskrise fossiler Energieträger und der Verschärfung der Klimakrise derzeit ganz besonders,“ so Peter abschließend.  (amo)