Besitzer älterer Diesel können auf neue Angebote zum Schutz vor Fahrverboten in deutschen Städten hoffen.

Besitzer älterer Diesel können auf neue Angebote zum Schutz vor Fahrverboten in deutschen Städten hoffen.

Bild: © Patrick Pleul/dpa

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel beabsichtige, in der ersten Dezember-Hälfte über ein Eilverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu entscheiden, teilte das Gericht am Montag mit. Die Umweltorganisation will nach eigenen Angaben durchsetzen, dass das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts auf Fahrverbote für ältere Autos im nächsten Jahr unabhängig von einem Berufungsverfahren sofort umgesetzt wird. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.

Hessen geht juristisch gegen das Urteil vor und beantragte beim VGH eine Berufung dagegen. Wann darüber entschieden wird, sei nicht abzuschätzen, sagte ein VGH-Sprecher. Gegen eine Entscheidung über ein Eilverfahren gebe es aber grundsätzlich keine Rechtsmittel mehr.

Umwelthilfe hatte gegen Hessen geklagt

Von Fahrverboten wären laut Urteil zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 1. September an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein. Die Umwelthilfe hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten gegen Hessen geklagt. (dpa/hil)

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