Die Aktivisten im Hambacher Forst hatten es sich in Baumhäusern gut eingerichtet.

Die Aktivisten im Hambacher Forst hatten es sich in Baumhäusern gut eingerichtet.

Bild: © Christophe Gateau/dpa

Die Polizei rechnet bei der anstehenden Baumhaus-Räumung im Hambacher Forst mit einem kleineren Einsatz als im Herbst. Bei einer Begehung des Waldes am Tagebau Hambach seien am Mittwoch 49 neu gebaute Baumhäuser festgestellt worden, sagte Polizeisprecher Paul Kemen. Im Herbst waren 86 illegale Baumhäuser in einem der größten Polizeieinsätze Nordrhein-Westfalens geräumt worden. Trotzdem werde man die gleiche technische Ausstattung wie im Herbst brauchen, etwa Gerät für die Höhenrettung, sagte der Sprecher.

Umweltschützer kündigten Widerstand gegen die Räumung an und begannen mit der Mobilisierung von Unterstützern. Bei der Räumung 2018 seien Bäume gefällt und dem Wald großer Schaden zugefügt worden, erklärte die Sprecherin der Initiative Aktion Unterholz, Anna Schönberg, am Mittwoch in einer Mitteilung. "Wir planen daher erneut Aktionen des zivilen Ungehorsams, um das Vorhaben zu unterbinden", kündigte sie an. Trotzdem rechnet die Polizei damit, dass es wie im Herbst relativ friedlich bleibt.

Baumhäuser müssen geräumt werden

Das nordrhein-westfälische Bauministerium hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren angewiesen, die nach der letzten Räumung neu errichteten Baumhäuser aus Sicherheitsgründen zu räumen. Die Polizei bereitet sich auf die Unterstützung der Kommunen vor. "Wir sind nicht erbaut, aber der Aufforderung des Landes ist Folge zu leisten", sagte ein Sprecher der Stadt Kerpen der "Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung".

"Die Kommunen werden mit Sicherheit mit einem Vollzugshilfeersuchen auf uns zukommen. Dem werden wir nachkommen", sagte Polizeisprecher Paul Kemen. Bei dem Termin im Wald verschafften sich kommunale Behörden und die Polizei einen Überblick, um einschätzen zu können, wann und in welcher Form der Einsatz stattfinden kann.

Schönberg: Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster werde missachtet

Anna Schönberg von Aktion Unterholz warf der NRW-Landesregierung vor, mit der Räumanordnung die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu missachten, wonach bis zur abschließenden Klärung in dem juristischen Streit über die Rodung keine Fakten geschaffen werden dürften. Das Bauministerium sieht die Rechtmäßigkeit gegeben und verwies dazu auf ein weiteres Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom September: Die Richter hatten damals einen Stopp der Baumhausräumung abgelehnt unter anderem, weil die Baumhäuser Rückzugs- und Aufenthaltsort gewaltbereiter Waldbesetzer seien. (dpa/al)

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