Wie die Energiewende im Heizungskeller gelingen kann, ist das große Thema der Messe ISH in Frankfurt.

Wie die Energiewende im Heizungskeller gelingen kann, ist das große Thema der Messe ISH in Frankfurt.

Bild: © Ralf Kalytta/stock.adobe.com

Millionen von Hausbesitzern und Mietern müssen beim umstrittenen Heizungsgesetz bis September auf Klarheit warten. Das Bundesverfassungsgericht bremste die Ampel-Koalition auf der Zielgeraden aus.

SPD, Grüne und FDP wollen eines ihrer zentralen Vorhaben für mehr Klimaschutz nun erst Anfang September beschließen. Die drei Fraktionen betonten am Donnerstag in Berlin zugleich, hinter dem Heizungsgesetz zu stehen. Es solle keine inhaltliche Änderungen mehr geben.

Das Verfassungsgericht hatte den für diesen Freitag geplanten Beschluss im Bundestag gestoppt. Das löste auch eine Debatte darüber aus, dass Bundestagsabgeordnete mehr Zeit bei zum Teil komplexen Gesetzesverfahren bekommen sollen.

Liebing rechnet mit erstem Reparaturgesetz im Herbst

Die Koalitionsfraktionen wollen für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des GEG auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen, wie die Fraktionsvorsitzenden der Koalition mitteilten. Das Gesetz soll dann am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

"Mit der Absage an eine schnelle Sondersitzung geht das GEG in die Verlängerung bis in den September. Zugleich hat die Koalition die Ausschussbeschlussfassung vom gestrigen Mittwoch bestätigt und damit deutlich gemacht, dass sie nicht in neue inhaltliche Beratungen einsteigen will", kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einem Pressestatement.

Damit sei zu erwarten, dass es im Herbst nach der Verabschiedung des GEG in der vorliegenden Form auch ein erstes Reparaturgesetz im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Wärmeplanungsgesetzes geben wird, das mit dem Entschließungsantrag bereits in Aussicht gestellt wird.

"Die Gelegenheit, um die Beteiligungsrechte von Verbänden zu stärken"

Das Bundesverfassungsgericht habe mit der gestrigen Entscheidung die Parlamentsrechte und die Beteiligungsrechte einzelner Abgeordneter gestärkt. Das werde der Deutsche Bundestag sicherlich in neue Regeln umsetze, so Liebing weiter.

"Das ist die Gelegenheit, auch die Beteiligungsrechte von Verbänden zu stärken, die sich in der letzten Zeit auf ein nicht mehr hinnehmbares Maß verdichtet und verkürzt haben".

"Immer kürzere Beratungs- und Anhörungsfristen bei Gesetzgebungsverfahren sind der falsche Weg", pflichtete auch BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae bei. Wichtig bleibe, dass kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz miteinander verzahnt würden. "Hier sind auf einem guten Weg".

Die Kernpunkte des Gesetzes

Das Heizungsgesetz sieht im Kern vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit bekommen sollen für den Heizungstausch, der ein wesentlicher Beitrag sein soll für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor.

Nach dem GEG sollen künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen sollen aber von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein - auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die Kosten des Umstiegs sollen mit bis zu 70 Prozent aus Steuermitteln gefördert werden - ein genaueres Konzept gibt es aber noch nicht.

Verschiebung auf September

Für das weitere Verfahren gab es nun zwei Möglichkeiten: Entweder trifft sich der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause - oder der Beschluss wird auf die Zeit ab September vertagt, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkommt.

Am Abend der Entscheidung konnte sich die Ampel noch nicht auf eine erste gemeinsame Reaktion verständigen. Am Donnerstag dann kamen die Fraktionsvorsitzenden zu einer Krisensitzung zusammen. Die Entscheidung: Beschluss erst im September.

Grüne schließen inhaltliche Änderungen aus

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge schloss inhaltliche Änderungen aus. «Dieses Gesetz haben wir so intensiv beraten, dass wir auch sehr sicher sind, dass wir dieses Gesetz so beschließen wollen. Dröge machte zudem klar, die Grünen wollten eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause, damit sich die Menschen darauf einstellen könnten.

Sie verwies auf die Kaufzurückhaltung bei Wärmepumpen. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte, entscheidend sei nicht, wann das Gesetz komme - sondern dass es ein gutes Gesetz werden. Das sei durch die Änderungen, hinter die FDP stehe, gewährleistet.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte, ausreichende Beteiligungsrechte der Abgeordneten würden in Umsetzung der Entscheidung aus Karlsruhe gesichert. «Zugleich bringt es die nötige inhaltliche Klarheit, so dass wir über den Sommer weiter die Implementierung des Gesetzes vorbereiten können. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die wirtschaftlichen Akteure wichtig, damit sie sich auf die Wärmewende einstellen können und Klarheit haben.»

Wohnungswirtschaft fordert weitere Anpassungen

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, sagte, die verbleibende Zeit müsse genutzt werden, um dringend notwendige Anpassungen vorzunehmen und das Gesetz sowohl wirtschaftlich als auch sozial gerecht zu gestalten.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz bot der Ampel gemeinsame Gespräche an - mit dem Ziel, eine breite parlamentarische Mehrheit für einen «so tiefen Eingriff» in die privaten Haushalte zu erreichen. Merz sagte, er werde der Koalition anbieten, zu einem «neuen Miteinander» im Bundestag zu kommen. Es gebe immer mehr Gesetzgebungsverfahren mit Fristverkürzungen. «Das geht so nicht weiter.»

Das Gesetz könne noch einmal verbessert werden. CDU-Bundesvize Andreas Jung sagte: «Die Ampel steht jetzt vor dem Scherbenhaufen ihrer Augen-zu-und-durch-Mentalität.» In der Sache brauche es einen grundlegend neuen Anlauf.

Kein "Triumphgeheul" bei Antragsteller

Nein, er wolle nun kein «Triumphgeheul» anstimmen, sagte der CDU-Abgeordnete Heilmann. Ihm gehe es nicht darum zu sagen, es sei nicht mehr Klimaschutz in Gebäuden notwendig.

Er kritisierte aber, dass die Verfahren des Bundestags seit längerem an Übereilung und an Hetze litten und damit an mangelnder Sorgfalt. Heilmann nannte die Entscheidung des Verfassungsgerichts einen «Weckruf» für den Bundestag.

Heilmann: "Keine Last-Minute-Gesetze mehr"

Heilmann sprach sich für Änderungen in Gesetzgebungsverfahren aus - damit es künftig mehr Zeit für Beratungen und keine «Last-Minute-Gesetze» mehr gibt. Es brauche zum Beispiel eine Mindestzeit für den zuständigen Ausschuss, um sich mit Plänen zu befassen. Falls es Änderungen gebe, könne er sich sehr gut vorstellen, seine Klage fallen zu lassen.

Heilmann bestätigte, dass sich auch AfD-Politiker seinem Verfahren angeschlossen hätten. Er habe dem widersprechen wollen, das sei aber nicht möglich gewesen. Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sagte, sind dem Antrag elf Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion beigetreten.

Bundestagspräsidentin Bas: "Beschleunigte Verfahren müssen die Ausnahme bleiben"

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas rief die Koalition dazu auf, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als «weitere Mahnung» zu begreifen. «In sämtlichen zukünftigen Gesetzgebungsverfahren müssen alle Beteiligten ausreichend Zeit für ihre Beratungen haben - insbesondere die Abgeordneten und die Sachverständigen», hieß es in einer Mitteilung der SPD-Politikerin.

«Auch wenn ich mich wiederhole: Beschleunigte Verfahren müssen die Ausnahme bleiben.» Bas hatte schon im März die Bundesregierung und die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen ermahnt, den Abgeordneten mehr Zeit für Beratungen und Anhörungen zu geben. (dpa/hoe)

 

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