Bild: © Günter Havlena/Pixelio

Die Frist für Anträge zur Errichtung und zum Betrieb eines Kohlendioxid-Speichers ist seit über zwei Jahren abgelaufen. Interessiert haben dürfte das wohl kaum jemanden, denn seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (KSpG) im Jahr 2012 wurde keine einzige Anlage beantragt.

Mit dem Gesetz wollte die Bundesregierung den Weg frei machen, die Abspaltung und Speicherung von CO2 in geologischen Formationen, wie etwa unterirdischen, leeren Erdgasreservoirs, in der Praxis zu erproben. Ohne Erfolg, denn diverse Bundesländer, darunter Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, legten dank einer Gesetzesklausel von vorneherein ihr Veto für solche Projekte ein. 

Bundesregierung sieht noch Chancen für CCS

Auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die sogenannte CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) fehlte. Vier Forschungsvorhaben seien laut Evaluierungsbericht der Bundesregierung an Widerständen von Bürgern und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen gescheitert.

Da die Auswirkungen des Klimawandelns aber immer mehr auf eine Antwort und über die Medien ins Bewusstsein der Bevölkerung drängen, sieht die Bundesregierung noch eine Chance für CCS. Daher empfiehlt sie, die Öffentlichkeit bei weiteren Fragestellungen rund um die Tauglichkeit von CO2-Speichern einzubeziehen und in einem Dialog mit Verbänden, Unternehmen und Wissenschaftlern zu untersuchen. (ls)

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