Bild: © Thorben Wengert

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das Bundesumweltministerium (BMU) den Kommunen zusätzlich 100 Millionen Euro für Klimaschutz zur Verfügung, teilte das BMU in einer Presseerklärung vom heutigen Montag mit. Mittel könnten zum Beispiel für die Förderung des Radverkehrs und kommunale Klimaschutz-Modellprojekte beantragt werden.

Für finanzschwache Kommunen sei unter bestimmten Bedingungen eine Vollfinanzierung ihrer Klimaschutzmaßnahmen möglich. Zudem werde der Kreis der Kommunen, die Gelder beantragen könnten, erweitert. Die zusätzlichen Fördergelder könnten ab dem 1. August 2020 abgerufen werden. Das Programm läuft bis 31.12.2021.

Vollfinanzierung für bestimmte Maßnahmen möglich

"Wir wollen verhindern, dass notwendige Zukunftsinvestitionen vor Ort aufgrund knapper Kassen nicht getätigt werden. Deshalb verändern wir einen wesentlichen Fördergrundsatz und machen sogar die Vollfinanzierung für bestimmte Klimaschutzmaßnahmen möglich", wird Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth zitiert.

In der Kommunalrichtlinie werden die Förderquoten um jeweils zehn Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten erhöht. Die Förderquote im Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr" erhöht sich von 75 Prozent auf bis zu 80 Prozent. Im Förderaufruf "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" ändert sich die Förderquote von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent.

Auch kommunale Unternehmen können profitieren

Hiervon können laut BMU beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen oder Hochschulen profitieren. Der Mindesteigenanteil, den die Antragsteller selbst finanzieren müssen, werde in den genannten Förderprogrammen zeitweise abgesenkt.

Finanzschwache Kommunen werden laut der Mitteilung bis Ende 2021 von der Pflicht, einen Eigenanteil zu leisten, befreit. Für bestimmte Ausgaben, die zuwendungsfähig sind, können sie zudem eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent erhalten.

Erweiterte Definition von finanzschwachen Kommunen

Die Definition zu finanzschwachen Kommunen sei dahingehend erweitert worden, dass auch diejenigen Kommunen profitierten, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Als finanzschwach gelten demnach künftig alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt werde, so das BMU.

Kostenfreie Förderberatung

Die verbesserten Förderbedingungen gelten für ab dem 1. August 2020 eingehende Anträge bzw. Projektskizzen. Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.

Die Auswahlverfahren in den Förderaufrufen "Klimaschutz durch Radverkehr" und "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" sind wettbewerblich ausgestaltet und zweistufig. Projektskizzen können Antragsteller im Herbst 2020 (1. September bis 31. Oktober) und im Frühjahr 2021 (1. März bis 30. April) einreichen, so das BMU. (hcn)

Den Link zur kostenfreien Förderberatung des Service- und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz SK:KK finden Sie hier

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