Gasturbine einer KWK-Anlage: In Luxemburg ist der KWK-Streit beendet worden.

Gasturbine einer KWK-Anlage: In Luxemburg ist der KWK-Streit beendet worden.

Bild: © BS Energy

Der Europäische Gerichtshof beendet ein fünf Jahre altes Tauziehen zwischen Deutschland und der EU-Kommission. Für die überfällige Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ist damit ein zentrales Hindernis aus dem Weg geräumt.

Fünf Jahre nach Klageeinreichung fällt das entscheidende Wort in Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die Förderung nach dem deutschen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts darstellt. Mit dem Urteil weist die Vierte Kammer des Gerichtshofs das Rechtsmittel der Europäischen Kommission vollständig zurück.

Damit hat das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Januar 2024 Bestand, das einen entsprechenden Kommissionsbeschluss vom 3. Juni 2021 für nichtig erklärt hatte. Die Kommission muss nun ihre eigenen Kosten sowie jene der Bundesrepublik Deutschland für das Rechtsmittelverfahren tragen.

Jahrelanger Streit um staatliche Mittel

Ausgelöst hatte den Streit ein Beschluss der EU-Kommission vom 3. Juni 2021. Darin stufte die Brüsseler Behörde mehrere Fördermaßnahmen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) als staatliche Beihilfe ein, erklärte sie zugleich aber für vereinbar mit dem EU-Binnenmarkt. Konkret ging es um die Förderung neu gebauter, modernisierter und nachgerüsteter hocheffizienter KWK-Anlagen, um Fernwärme- und Fernkältenetze, um Wärme- und Kältespeicher sowie um bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen im Fernwärmesektor.

Gegen die Einstufung als Beihilfe klagte die Bundesrepublik Deutschland und zwar exakt am 9. Juli 2021, auf den Tag genau fünf Jahre vor dem jetzigen Urteil. Das Gericht der Europäischen Union gab der Klage am 24. Januar 2024 statt. Die Kommission legte daraufhin am 3. April 2024 Rechtsmittel beim EuGH ein. Am 23. Oktober 2025 hatte bereits Generalanwalt Dean Spielmann in seinen Schlussanträgen empfohlen, das Rechtsmittel zurückzuweisen.

Keine Pflicht zur Abwälzung, keine Beihilfe

Kern des Streits war die Frage, ob die sogenannte KWKG-Umlage aus staatlichen Mitteln finanziert wird. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kommt es dabei entscheidend darauf an, ob eine obligatorische Abgabe vorliegt oder die Gelder dauerhaft unter staatlicher Kontrolle bleiben. Beide Kriterien verneinten die Luxemburger Richter im Fall des KWKG.

Ausschlaggebend war, dass Verteilernetzbetreiber die Kosten der KWKG-Förderung zwar auf ihre Endkunden abwälzen dürfen, gesetzlich aber nicht dazu verpflichtet sind. Ohne eine zwingende Abwälzung, so der Gerichtshof, könnten die Mittel nicht als Ergebnis einer Steuer oder anderen obligatorischen Abgabe gelten und damit auch nicht als staatliche Mittel im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Verband spricht von Rechtssicherheit

Die Energiewirtschaft reagierte umgehend. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des größten deutschen Energiewirtschaftsverbands BDEW, nannte das Urteil auf Anfrage "ein wichtiges Signal für die Energiebranche", das "die dringend notwendige Rechtssicherheit für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung" schaffe. Mit der Entscheidung, so Andreae, sei die jahrelange Unsicherheit ausgeräumt, die durch die abweichende Einschätzung der Kommission seit 2021 bestanden habe.

Rund 56 Gigawatt des deutschen Kraftwerksparks verfügen über eine Nutzwärmeauskopplung, erklärte Andreae und bezifferte damit den Anteil steuerbarer Erzeugungskapazität, den die Entscheidung betrifft. Die Bundesregierung müsse die Novelle des KWKG nun "zügig in die Tat umsetzen". Eine rechtssichere Verlängerung des Gesetzes müsse "spätestens zum 1. Januar 2027" in Kraft treten, forderte die BDEW-Chefin und verwies auf bereits eingeschränkte Zusagen für neue Versorgungsanschlüsse beim Wärmenetzausbau.

AGFW sieht Befreiungsschlag

Ähnlich äußerte sich der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und Kraft-Wärme-Kopplung (AGFW). Dessen Geschäftsführer Frank Mattat erklärte, es gebe "nun keinen Grund mehr, die KWKG-Novelle aufzuschieben". Die Bundesregierung müsse das Thema zügig angehen, "damit die Unternehmen für ihre Investitionsentscheidungen endlich die nötige Klarheit erhalten", so Mattat weiter.

Noch deutlicher wurde Norman Fricke, Bereichsleiter Recht und Europa beim AGFW: Das Urteil sei "ein Befreiungsschlag in einem Verfahren, das jahrelang für Unsicherheit in der Branche gesorgt hat". Auf beihilferechtliche Hürden müsse die Bundesregierung bei der Novelle keine Rücksicht mehr nehmen, betonte Fricke.

Zeitdruck bleibt trotz Klarheit

Trotz der Erleichterung bleibt der Zeitdruck hoch. Weder eine neue Ausschreibung für Fördermittel noch eine Gesetzesnovelle stehen derzeit unmittelbar bevor. Bereits im Dezember 2025 hatte die Bundesnetzagentur die vorerst letzte Ausschreibung für innovative KWK-Systeme durchgeführt, für das laufende Jahr ist bislang keine weitere vorgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Überarbeitung von Gesetz und Ausschreibungsverordnung wiederholt vom Ausgang des Gerichtsverfahrens abhängig gemacht.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der AGFW fordern gemeinsam eine Verlängerung der Förderung bis 2038 sowie höhere Fördersätze bei gleichzeitig kürzeren Förderzeiträumen. Ob das Ministerium diesen Vorschlägen folgt, ist offen. Mit dem EuGH-Urteil ist zumindest die rechtliche Unsicherheit ausgeräumt, ob Brüssel bei jeder Anpassung des Gesetzes ein Wörtchen mitzureden hat. Ob die Bundesregierung nun das Tempo aufnimmt, das die Branche seit Monaten fordert, wird sich zeigen.

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