Für die Errichtung von Stromspeichern sollen bald neue Regelungen gelten. (Symbolbild)

Für die Errichtung von Stromspeichern sollen bald neue Regelungen gelten. (Symbolbild)

Bild: © malp/AdobeStock

Der Bundesrat berät am 10. Juli über die Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Der dazu vorliegende Referentenentwurf sieht unter anderem Neuregelungen für den Bau von Batteriespeichern vor. Dazu fordern die Ausschüsse in ihren Stellungnahmen Nachbesserungen. Ihr Vorwurf: Der Entwurf lässt offen, wo die Anlagen künftig tatsächlich stehen dürfen.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verankert Batteriespeicher erstmals als eigenständig privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Zu Beginn waren sehr großzügige Privilegierungen vorgesehen, die fast alle Speicheranlagen automatisch umfasst hätten. Später wurde nochmals nachgeschärft und der endgültige Referentenentwurf sieht nun Kriterien für die Privilegierung vor. Betroffene Projektierer müssten dann keinen langwierigen Bebauungsplan mehr durchlaufen.

Drei Kriterien für den privilegierten Bau

Im Referentenentwurf des Bauministeriums ist die Privilegierung an drei Bedingungen geknüpft. Die Anlage muss demnach zwischen mindestens 100 und höchstens 200 Metern von der Grundstücksgrenze einer Umspannanlage oder eines Kraftwerks ab 50 Megawatt entfernt liegen. Sie braucht mindestens 4 Megawatt Nennleistung. Und alle so privilegierten Speicher einer Gemeinde dürfen zusammen höchstens 0,5 Prozent der Gemeindefläche oder 50.000 Quadratmeter belegen.

Der Abstand soll laut Gesetzesbegründung verhindern, dass Speicher künftige Netzausbauten blockieren. Die unmittelbar an Umspannwerke angrenzenden Flächen sollen den Netzbetreibern vorbehalten bleiben, heißt es: "Eine Konkurrenz mit Batteriespeichern soll dort vermieden werden."

Batteriespeicher: Streit um den Radius

Genau hier setzt die Kritik des Umweltausschusses an. Der Wortlaut kläre nicht, ob die gesamte Anlage oder nur ein Referenzpunkt im Korridor liegen muss. Ohne Klarstellung, so der Ausschuss, bleibe "ein Ausnutzen der Regelung zum Zwecke der weitläufigen, privilegierten Errichtung von großen Batteriespeicherprojekten auch außerhalb des gesetzten Radius zu befürchten". Er will deshalb das Wort "vollständig" in den Gesetzestext einfügen.

Das hätte einen Nebeneffekt: Kommt zugleich ein Mindestabstand von 100 Metern hinzu, bliebe nur ein 100 Meter schmaler Korridor für die Anlagen übrig. Der Umweltausschuss fordert deshalb in derselben Empfehlung, die Außengrenze von 200 auf 250 Meter zu erweitern, "um Batteriespeicherprojekten so trotz des Schutzes der Umspannwerke ausreichend Fläche zur Planung im privilegierten Bereich zur Verfügung zu stellen".

Masten statt Umspannwerk

Der Wirtschaftsausschuss verlangt zusätzlich, zwischen klassischen Umspannanlagen und Netzanschlüssen über einzelne Leitungsmasten zu unterscheiden. Für Speicher die über einen Mastanschluss verfügen soll kein pauschaler Mindestabstand gelten, außer betriebliche, sicherheitstechnische oder netztechnische Gründe sprechen dagegen.

Seine Begründung: Bei Mastanschlüssen bestehe "regelmäßig kein mit klassischen Umspannanlagen vergleichbarer Erweiterungs- und Flächenbedarf". Ein pauschaler Mindestabstand verursache stattdessen "zusätzliche Leitungswege, eine größere Flächeninanspruchnahme, höhere Netzanschlusskosten und zusätzliche elektrische Verluste". Ein netztechnischer Vorteil sei nicht zu erkennen. Führe der Gesetzgeber den Mindestabstand trotzdem ein, solle zumindest der Maximalabstand von 200 Metern wachsen, fordert der Ausschuss in einer weiteren Empfehlung, jedoch ohne einen konkreten Maximalabstand vorzuschlagen.

Kritik vom Innenausschuss: Kommunen fehlt der Steuerungshebel

Der Innenausschuss kritisiert zudem die Rolle der Gemeinden. Der geplante kommunale Energieleitplan des Referentenentwurfs kann bislang Flächen für Batteriespeicher ausweisen, Vorhaben außerhalb dieser Flächen aber nicht ausschließen. Das führe "zu einer unkontrollierten Inanspruchnahme des Außenbereichs" und untergrabe "das Leitbild einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebiets", so der Ausschuss. Außerdem fordert der Ausschuss den Katalog privilegierter Außenbereichsvorhaben um folgende Tatbestände zu erweitern: "Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen, thermische Speicher und Batteriespeicher."

Er schlägt deshalb eine Ausschlusswirkung und ein Substanzgebot vor, nach dem Vorbild der etablierten Konzentrationszonenplanung für Windenergie. Gemeinden könnten dann gezielt festlegen, wo Batteriespeicher entstehen dürfen. Im Gegenzug müssten sie dafür insgesamt ausreichend Fläche bereitstellen.

Entscheidung am 10. Juli

Der Bundesrat stimmt am 10. Juli über die Empfehlungen ab. Erst danach zeigt sich, welche Forderungen als Stellungnahme an die Bundesregierung gehen und ins weitere Gesetzgebungsverfahren einfließen.

Für die Speicherbranche zählt wohl vor allem der Streit um den Umspannwerk-Radius. Er entscheidet, wie viel privilegierte Fläche Projektierern künftig zur Verfügung steht und wie schnell sich neue Batteriespeicher überhaupt genehmigen lassen.

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