Die Sonne ernten: Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Waldorfschule in Landsberg am Lech

Die Sonne ernten: Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Waldorfschule in Landsberg am Lech

Bild: © Naturstrom AG

Das Energiesammelgesetz hat am Mittwoch (28. November) den Wirtschaftsausschuss passiert. Am Freitag wird es nun in 2./3. Lesung im Bundestag behandelt. Noch bis Dienstagabend haben die Koalitionäre von CDU, CSU und SPD an dem Gesetzeswerk gearbeitet und Kompromisse ausgehandelt. Der Änderungsantrag liegt der ZfK vor. Das Gesetz wird Anfang 2019 in Kraft treten.

Die wohl wichtigste Neuerung im Energiesammelgesetz aus Sicht der kommunalen Wirtschaft ist die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2025. Bislang galt es nur bis Ende 2022. Damit können Unternehmen Investitionsentscheidungen zu KWK-Kraftwerken tätigen und die Projekte im sicheren Rahmen umsetzen. Die Höhe der Vergütung wird in Zukunft noch im Einzelnen geklärt.

Umsetzungsfristen bei der Photovoltaik sind geklärt

Bei der Photovoltaik fällt die Vergütung von Dachanlagen im Segment von 40 bis 750 kWp auf einen Wert von 8,9 Cent pro kWh. Auch die Frist für die Umsetzung wurde verändert: Zum 1. Februar gelten 9,87 Cent pro kWh, zum 1. März 9,39 Cent pro kWh und zum 1. April 8,9 Cent pro kWh.

Auch beim Mieterstrom gibt es nun eine Angleichung. Der Abschlag bei Mieterstromprojekten über 40 kWp wird jetzt von 8,5 Cent pro kWh auf 8 Cent pro kWh gesenkt. Damit sei die ehemals 60-prozentige Kürzung auf 20 Prozent reduziert worden, erklärte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). "Mieterstrom wird nun nicht vollständig abgewürgt," erklärt Geschäftsführer Robert Busch. Das sei kein schlechtes, aber dennoch auch kein gutes Zeichen. "Leider verpasst der Gesetzgeber die Chance, mit dem Energiesammelgesetz den unglaublich bürokratischen Aufwand rund um die Umsetzung solcher Projekte abzubauen." Die Bundesregierung hat den Zubau mit Mieterstrom-PV-Anlagen auf jährlich 500 MWp begrenzt, doch davon wurde bisher nur ein Prozent ausgeschöpft.

Zwei Ausschreibungen bei der Bioenergie

Für Windkraft und Photovoltaik gibt es jeweils 4 GW an Sonderausschreibungen. 2019 sollen jeweils ein Gigawatt an Windenergie und Photovoltaik zugebaut werden, 2020 je 1,4 GW und 2021 je 1,6 GW.

Bei der Bioenergie wird es künftig zwei Ausschreibungstermine geben, einmal zum 1. April und zum 1. November. Dabei wird das Ausschreibungsvolumen auf die beiden Runden aufgeteilt. Zum anderen wird die Güllekleinanlagenklasse von 75 kW installierter Leistung auf 75 kW Bemessungsleistung umgestellt und damit wie von den Bioenergieverbänden vorgeschlagen die Umrüstung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise ermöglicht.

Koalition berät in den nächsten Monaten den Pfad

In den nächsten Monaten wird nun die Koalition den weiteren Ausbau der Erneuerbaren zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels beraten. Die notwendigen Maßnahmen sollen im kommenden Jahr beschlossen werden, betont Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD. Gleiches gelte für innovative Erneuerbaren-Systeme, die in Zukunft einen Teil der Systemdienstleistungen übernehmen sollen. Hierfür werde noch ein Förderrahmen geschaffen.

Die Verlagerung des Einspeisemanagements in den Redispatch wird jetzt nicht im Energiesammelgesetz vorgenommen, sondern soll stattdessen im Rahmen der Netzausbaubeschleunigungsgesetz-Novelle erfolgen.

Verlinden: Eine einzige Energiewende-Bremse

Die ersten Kommentare sind unterschiedlich: "Insgesamt bleiben die Regelungen der Bundesregierung eine einzige Energiewende-Bremse", betonte Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Bündnisgrünen. Die Regierung steuere mit ihrer Energiepolitik auf ein Verfehlen der verbindlichen Klimaschutzziele auch nach 2020 zu. Dies komme den Steuerzahler teuer zu stehen.

"Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat sich in ihrem Änderungsantrag zum Energiesammelgesetz auf leichte, aber noch nicht ausreichende Verbesserungen geeinigt", sagt Peter Röttgen, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Aus Sicht des BEE fehlen nach wie vor wichtige grundsätzliche Weichenstellungen. (al)

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