Deutschland

Neue Pflichten zu Braunkohle-Folgekosten

Seit dem Verkauf des Lausitzer Braunkohlereviers gibt es immer wieder Rufe, den jetzigen Tagebaubetreiber für Folge-Kosten von stillgelegten Tagebauen stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Länder arbeiten an Vereinbarungen.
01.11.2018

Ein Schaufelradbagger räumt Kohle im Braunkohletagebau Nochten ab.

Auf den Lausitzer Tagebaubetreiber Leag kommen neue Pflichten zu Braunkohle-Folgekosten zu. Die juristische Vertragsregelung zum Tagebau Nochten in Sachsen wird voraussichtlich bis Jahresende abgeschlossen sein, wie das sächsische Wirtschaftsministerium in Dresden auf dpa-Anfrage mitteilte. Für den Tagebau Reichwalde, der ebenso im sächsischen Teil der Lausitz liegt, sei auch eine solche Regelung vorgesehen.

Ziel der Vorsorgevereinbarungen ist es sicherzustellen, dass der Tagebaubetreiber die Kosten für die Wiederherstellung von stillgelegten Braunkohlegruben trägt. Auch in Brandenburg laufen Abstimmungen mit Leag über die Einrichtung einer entsprechenden Zweckgesellschaft, wie es vom Wirtschaftsministerium in Potsdam hieß. In Brandenburg liegen zwei Braunkohle-Gruben des Energieunternehmens. Der Tagebau- und Braunkohlekraftwerksbetreiber Leag gab auf Nachfrage keine Auskunft über inhaltliche Details mit Verweis auf laufende Abstimmungsgespräche.

Eine Zweckgesellschaft reicht

Vom brandenburgischen Wirtschaftsministerium hieß es: «Mit den Bestrebungen, eine Zweckgesellschaft einzurichten, sieht das Land Brandenburg alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, die zur Absicherung des Braunkohlentagebaus notwendig sind.»

Die ganzen Überlegungen kamen auch dadurch ins Rollen, dass das zweitgrößte Braunkohlerevier Deutschlands vor Jahren den Besitzer wechselte. Vor Leag war der schwedische Staatskonzern Vattenfall Betreiber. «Als der Braunkohlentagebau noch vom schwedischen Staatsunternehmen Vattenfall betrieben wurde, ergab sich daraus eine hinreichende Absicherung für das Land Brandenburg», erläuterte das Ministerium.

Leag soll Sondervermögen aufbauen

Das sächsische Wirtschaftsministerium nannte einige Details zum geplanten Konzept. Demnach soll Leag sukzessiv aus dem laufenden positiven Cash-Flow ein Sondervermögen aufbauen, das als Sicherheit für die Wiedernutzbarmachung von Tagebaugelände dient.

Ein insolvenzsicheres Sondervermögen ermögliche auch langfristig die Finanzierung von Leistungen für die Wiedernutzung und Nachsorge eines Bergbauunternehmens, da aus dem Vermögensstamm laufend weitere Erlöse generiert werden können – auch wenn der operative Gewinnungsbetrieb eingestellt worden sei, hieß es weiter.

Umweltaktivisten fordern Sicherheitsleistungen

"Was die Landesregierungen hier planen, wird beim Leag-Management die Sektkorken knallen lassen", meint Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid. Zweckgesellschaften könnten nicht verhindern, dass am Ende wie befürchtet Steuerzahler für die Kosten der Leag aufkommen müssen. Diese Zweckgesellschaften verschleierten die finanziellen Risiken für die Bundesländer und verlangten der Leag kaum etwas ab. "Nur wenn die Bergämter sofort insolvenzsichere Sicherheitsleistungen einfordern, sorgen Sachsen und Brandenburg dafür, dass sich die Leag nicht aus ihrer Verantwortung stiehlt", so Smid. Unlängst hatte Greenpeace ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten präsentiert, wonach die Länder Sachsen und Brandenburg gegen die im Bundesberggesetz geregelte Handlungspflicht verstießen, weil sie bislang keine solche Leistungen angeordnet hätten. (dpa/al)