Deutschland

NRW kündigt höhere Kommunalzuweisungen an - Städte: Reicht nicht aus

Die Zuweisungen könnten auf ein Rekordhoch von 15,35 Mrd. Euro steigen. Der Städte- und Gemeindebund ist trotzdem unzufrieden.
17.08.2022

Die Kommunen in NRW dürfen sich im kommenden Jahr über höhere Zuweisungen freuen. (Symbolbild)

Die Landesregierungen hat den Gemeinden, Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen für das kommenden Jahr steigende Zuweisungen in Aussicht gestellt. Sie könnten laut der Steuerschätzung gegenüber dem laufenden Jahr um rund 9,3 Prozent auf ein "absolutes Rekordhoch" von 15,35 Mrd. Euro steigen, teilte am Mittwoch Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) mit.

Ein Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen oder Gelder aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes seien hingegen für die Kommunen nun nicht mehr vorgesehen.

Nie dagewesene Herausforderungen

Angesichts großer Unsicherheiten wie der weiteren Entwicklung der Inflation, möglichen Entlastungspaketen für Bürger und Unternehmen, den Auswirkungen des Ukraine-Krieges und des Mega-Themas Energie werde den Kommunen empfohlen, etwaige höhere Zuweisungen auf die Seite zu legen und so Vorsorge zu treffen, sagte sie.

Laut Städte- und Gemeindebund NRW werden die geplanten Zuweisungen nicht ausreichen, um die absehbaren Belastungen aufzufangen. "Nun von einem Rekordhoch zu sprechen, täuscht jedoch darüber hinweg, dass die Kommunen vor noch nie dagewesenen Herausforderungen stehen", hielt Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der Ministerin entgegen.

Steigende Gewerbesteuereinnahmen

Die jetzt von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz bilden nach seinen Worten die "gute Entwicklung einer Zeit ab, die mit der aktuellen Lage nichts mehr zu tun hat". In der Summe hätten die Kommunen bereits mit Belastungen zu kämpfen, die deutlich größer seien als die über den Finanzausgleich verteilten Steuerzuwächse.

Scharrenbach verweist in ihrer Mitteilung unter anderem auch darauf, dass zahlreiche Städte und Gemeinden deutlich steigende Gewerbesteuereinnahmen verzeichneten. (dpa/jk)