Noch vor der Anklageverlesung wurde der Prozess vertagt.

Noch vor der Anklageverlesung wurde der Prozess vertagt.

Bild: © Aerial Mike/AdobeStock

Am Montag, den 25. Mai 2020, findet die öffentliche Anhörung zum Kohleausstiegsgesetz inklusive des KWK-Gesetz 2020 statt. Ursprünglich war diese für Ende März vorgesehen. Von 13 bis 16 Uhr können Interessierte das Geschehen live im Parlamentsfernsehen verfolgen oder es danach in der Bundestags Online-Mediathek nachgucken. Laut Tagesplanung sollen u.a. der VKU, der BDEW, die Stadtwerke München und der Deutsche Gewerkschaftsbund ihre Einschätzung abgeben.

Auf ZfK-Nachfrage bekräftigte das Bundeswirtschaftsministerium das Gesetzgebungsverfahren zum Kohleausstiegsgesetz möglichst im 1. Halbjahr 2020 abzuschließen. Die Experten vom BHKW-Infozentrum haben einen groben Zeitplan skizziert: So könnte vermutlich in der 25. KW (15.-19. Juni) oder in der 27. KW (29. Juni bis 03. Juli) der Wirtschaftsausschuss das Kohleausstiegsgesetz mitsamt dem KWKG 2020) abschließend beraten. Im Anschluss daran könnte der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung darüber entscheiden. Der Bundesrat könnte nach derzeitigem Sitzungsplan am 03. Juli oder am 18. September 2020 das Gesetz passieren lassen. (gun)

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