Deutschland

ÖPNV: Tarifverhandlungen weiterhin auf Ebene der kommunalen Arbeitgeberverbände

Die VKA-Mitgliederversammlung erteilt den kommunalen Arbeitgebern kein Mandat zur Aufnahme von Tarifverhandlungen eines bundeseinheitlichen Rahmentarifvertrags für den Nahverkehr.
22.09.2020

Der ÖPNV ist stark von den Folgen der Pandemie betroffen, betont der VKA.

Die Tarifverträge für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr werden auf Ebene der kommunalen Arbeitgeberverbände in den jeweiligen Bundesländern verhandelt. Die Gewerkschaften hatten die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufgefordert, zusätzlich zu diesen Verhandlungen auf Landesebene parallel Verhandlungen zu einem bundesweiten Rahmentarifvertrag für die Beschäftigten kommunaler Nahverkehrsbetriebe aufzunehmen, wie der VKA mitteilte.

Demnach haben die Gewerkschaften haben in diesem Zusammenhang sämtliche Manteltarifverträge für den kommunalen Nahverkehr in allen Ländern spätestens zum 30. Juni 2020 gekündigt. Die Mitgliederversammlung der VKA hat vor diesem Hintergrund beschlossen, der VKA kein Verhandlungsmandat zur Aufnahme von Tarifverhandlungen über den Abschluss eines bundeseinheitlichen Rahmentarifvertrags für den Nahverkehrsbereich zu erteilen.

VKA: Forderungen völlig überzogen

VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath betonte, dass die insgesamt erhobenen Forderungen in Summe zwar regional unterschiedlich, aber fern jeder Realität seien. Nebeneinander und zeitlich parallel auf zwei Ebenen gleichzeitig zu verhandeln, sei schlicht nicht möglich. „Auch der Nahverkehr ist von der Pandemie wirtschaftlich nachhaltig betroffen und beklagt enorme Verluste. Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Die VKA lehnt daher parallele Verhandlungen auf Bundes- und Landesebene kategorisch ab.“ (amo)