Deutschland

Post-EEG-PV: Naturstrom fordert Nachbesserung bei anteiliger Eigenverbrauchsnutzung

Mit der Auffanglösung, die das BMWi im EEG-Entwurf vorsieht, gibt sich der Ökostromanbieter nicht zufrieden. Eigenverbrauch in Kombination mit einer Teilvermarktung des PV-Stroms muss auch ohne Smart Meter möglich sein.
10.09.2020

Die Naturstrom AG fordert einerseits mehr Klarheit im EEG-Referententwurf, andererseits eine Vereinfachung der Direktvermarktung von Post-EEG-PV-Anlagen unter 30 kWp

Grundsätzlich begrüßt die Naturstrom AG die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für PV-Kleinanlagen, die ab kommenden Jahr aus der EEG-Vergütung fallen. Allerdings ist das teure und aufwendige Problem der Zählerumrüstung mit der Auffangregelung, wie sie im Referentenentwurf zur anstehenden EEG-Novelle geplant ist, noch nicht ganz vom Tisch. Das muss sich aus Sicht der Düsseldorfer ändern.

Der EEG-Entwurf, der vor wenigen Tagen bekannt geworden ist, erlaubt es Betreibern von PV-Kleinanlagen bis 100 kWp in einer Übergangphase bis 2027 weiter ihren Strom an den Netzbetreiber zu verkaufen. Allerdings ist der Eigenverbrauch damit komplett ausgeschlossen. Wer sich hingegen für eine Kombination aus Eigenverbrauch und Vermarktung von Überschussstrom entscheidet, muss den Strom Viertelstunden genau bilanzieren und Zeit und Geld investieren. Das Gleiche gilt für die Direktvermarktung des Stroms.

EEG-Umlage für Eigenverbrauch grundsätzlich abschaffen

Naturstrom plädiert deshalb für eine einfachere und kostengünstigere Variante des Weiterbetriebs. Dabei soll der Strom ebenfalls vom Netzbetreiber abgenommen werden. Die bislang im EEG-Entwurf noch nicht näher definierten Vermarktungskosten definiert der Ökostromanbieter dabei auf 0,5 Cent pro kWh. Möglich ist im Ansatz von Naturstrom allerdings auch die Abnahme von Teilmengen durch den Netzbetreiber.

Die Belastung von eigenverbrauchtem Strom mit der EEG-Umlage muss aus Sicht des Unternehmens zudem abgeschafft werden, und zwar generell für Anlagen bis 30 kWp. Des Weiteren soll eine vereinfachte Direktvermarktung eingeführt werden, damit sich die Anlagen auch ohne Viertelstundenbilanzierung und den damit verbundenen hohen Kosten am Markt versuchen können.

Eigenverbrauch und/oder Direktvermarktung als Ziel für alle

Für Kleinstanlagen bis sieben kWp soll dies dauerhaft gelten, für größere Anlagen sind Übergangszeiten vorgesehen. Damit wird im Gegensatz zum Vorschlag des Wirtschaftsministeriums eine private Nutzung des Stroms, entweder als Eigenverbrauch und/oder in der Direktvermarktung, für welche dann natürlich auch Ökostrom-Herkunftsnachweise generiert werden können, das Zielbild für alle Anlagen.

„Dem Wirtschaftsministerium fehlt der Mut, die Menschen und Unternehmen vor Ort einfach mal machen zu lassen. Dabei brauchen wir keine kleinteilig zentral verwaltete Energiewende, sondern Freiräume, in denen sich vor Ort kreative Lösungen für die kommenden Phasen dieser Transformation entwickeln können“, so Tim Meyer, Vorstand der Naturstrom AG weiter. „Gerade die ersten und weiterhin gut laufenden alten Solaranlagen könnten so erneut an der Pionierarbeit für neue dezentrale Geschäftsmodelle beteiligt sein.“ (lm)