Mit separaten Grundversorgungstarifen und Ablehnung von Neukunden in der Ersatzversorgung betreten viele Unternehmen zurzeit rechtliches Neuland.

Mit separaten Grundversorgungstarifen und Ablehnung von Neukunden in der Ersatzversorgung betreten viele Unternehmen zurzeit rechtliches Neuland.

Bild: © Ben White/Unsplash

Die Ampel-Koalition verschärft offenbar das Boni-Verbot für Unternehmen, die die staatlichen Preisbremsen in Anspruch nehmen.

Wie aus einem Entwurf hervorgeht, der der ZfK vorliegt, sollen Betriebe mit einer Entlastungssumme von mehr als 50 Mio. Euro auch dann nicht Boni oder andere vergleichbare Vergütungsbestandteile auszahlen dürfen, wenn diese vor dem Preisbremsenstart Anfang Januar vereinbart wurden und bis dahin nicht ausgeschüttet wurden. Dieses Verbot soll mindestens bis Ende Dezember oder bei Verlängerung der Preisbremsen bis Ende April 2024 gelten.

Freitag im Plenum

Laut Tagesordnung sollen diesen Mittwoch die Änderungen im Energieausschuss beschlossen werden. Am Freitag soll dann der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf beraten und abstimmen. (aba)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper