Preisbremsen: Stadtwerke erhalten mehr Zeit für Antragstellung

Die Energieversorger zahlen die Entlastungen aus der Gas- und Wärmepreisbremse direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Dieses Geld müssen sie sich dann per Antrag vom Bund zurückholen.
Wichtige Erleichterung für die Energieversorgungsbranche bei der Umsetzung der Gas- und Wärmepreisbremse: Die Versorger erhalten einen Monat mehr Zeit, um ihre Erstattungsanträge für das erste Quartal zu stellen.
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen ab März rückwirkend auch für Januar und Februar die Entlastungen im Rahmen der Gas- und Wärmepreisbremse, bei Großverbrauchern ist das bereits seit Januar der Fall. Ausgezahlt werden die Gelder vom jeweiligen Versorger, der auch die administrative Abwicklung gegenüber den Kundinnen und Kunden übernehmen.
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