Auf die Kommunen kommen infolge der Pandemie harte Zeiten zu.

Auf die Kommunen kommen infolge der Pandemie harte Zeiten zu.

Bild: © Adobe Stock/fotoart111

Wichtige Erleichterung für die Energieversorgungsbranche bei der Umsetzung der Gas- und Wärmepreisbremse: Die Versorger erhalten einen Monat mehr Zeit, um ihre Erstattungsanträge für das erste Quartal zu stellen.

Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen ab März rückwirkend auch für Januar und Februar die Entlastungen im Rahmen der Gas- und Wärmepreisbremse, bei Großverbrauchern ist das bereits seit Januar der Fall. Ausgezahlt werden die Gelder vom jeweiligen Versorger, der auch die administrative Abwicklung gegenüber den Kundinnen und Kunden übernehmen.

Das EVU bekommt die Zahlungen dann vom Bund erstattet. Anträge für eine Erstattung können seit dem 9. Januar gestellt werden. Ursprünglich endete die Antragsfrist Ende Februar, sie wurde jetzt auf Ende März verlängert.

Antragsfristen für Folgequartale bleiben unverändert

„Durch diese Verlängerung erhalten die Versorger ihre Erstattungen vom Bund, wenn sie ihre Kundinnen und Kunden pünktlich entlasten, es aber mit dem Zusammenstellen der Antragsunterlagen nicht bis Ende Februar schaffen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Antragsfristen für die Folgequartale bleiben unverändert, wie nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz vorgegeben, jeweils bis Ende des zweiten Monats des Quartals. (hoe)

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