Eine Initiative aus Unternehmen der Energie- und Erneuerbaren-Branche hat sich für eine Änderung der Erbschaftssteuer bei Solarparks ausgesprochen. Die derzeitigen erbschaftsteuerlichen Regelungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen würden die Nutzung dieser Flächen für die Photovoltaik unattraktiv machen, heißt es in einem Brief, der an 26 Mitglieder des Bundestags sowie an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) adressiert ist.
Bislang sieht das Erbschaftssteuerrecht vor, dass mit Solarmodulen bebaute Fläche im Erbfall nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern dem Grundvermögen zugeordnet werden. Damit führt sie zu einer deutlich höheren Belastung durch die Erbschaftssteuer. "Die Summen, um die es hier geht, stellen für die meisten landwirtschaftlichen Betriebe ein existenzielles Risiko dar", heißt es in dem Brandbrief, den unter anderem Unternehmen wie BayWa r.e., EnBW, Juwi, RWE und die Stadtwerkekooperation Trianel unterzeichnet haben.
Finanzieller Schaden für Landwirte
So könnten für eine Freiflächenanlage mit 20 Hektar Beträge von 500.000 Euro und mehr anfallen, heißt es. Dies sei häufig sogar ein höherer Betrag, als über eine Laufzeit von 20 Jahren aus der Verpachtung für die Solarnutzung eingenommen werden könne. In der Folge sei es für interessierte Unternehmen schwieriger, geeignete Flächen für den Solarenergieausbau zu erwerben.
Zudem bestehe bei bereits realisierten Anlagen (rund 20 GW) die Gefahr, dass landwirtschaftliche Betriebe, die frühzeitig die Energiewende mit Flächen unterstützt haben, im Erbfall in existenzielle Not gerieten, da das Problem bei Vertragsschluss weder dem Gesetzgeber noch den Betroffenen bekannt gewesen sei. "Es droht eine große Vertrauens- und Akzeptanzkrise, die sich negativ auf den Ausbau der Solarenergie in Deutschland auswirken kann", heißt es in dem Schreiben.
Änderung im Solarpaket I
Die Unternehmensinitiative unterstützt demnach den Lösungsansatz des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne), der eine Änderung des Bewertungsgesetzes in den §§ 158, 159 und 160 vorsieht, so dass auch Freiflächenanlagen im Erbfall weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden dürfen.
Die Unterzeichner fordern die Abgeordneten und die Ministerien auf, sich für eine Gesetzesänderung noch im Zuge des parlamentarischen Verfahrens für das Solarpaket I einzusetzen. Mitte Oktober fand die erste Lesung im Bundestag für das geplante Gesetzespaket statt. (jk)
