Für Entlastungen bei den Energiekosten sieht der Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Jahr 2027 insgesamt 13,25 Milliarden Euro vor. Das sind rund 2,46 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr.
Von 2026 bis 2030 summieren sich die geplanten Mittel für diesen Förderbereich auf 50,73 Milliarden Euro. Das geht aus dem der Redaktion vorliegenden Entwurf des Wirtschafts- und Finanzplans des KTF hervor, den das Bundeskabinett am 15. Juli beschlossen hat.
Der Zuwachs verteilt sich jedoch ungleich auf die einzelnen Instrumente. Während einzelne Programme deutlich mehr Geld erhalten, sinkt ausgerechnet der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten – jenes Instrument, das die Netzentgelte für alle Netzkunden dämpfen soll.
Netzzuschuss sinkt, Strompreiskompensation steigt
Der Bundeszuschuss zu den Kosten der Übertragungsnetze bleibt 2027 mit 5,53 Milliarden Euro zwar der größte Einzelposten unter den Energiepreis-Entlastungen. Gegenüber 2026 fällt der Ansatz aber um 975 Millionen Euro geringer aus, als das Soll von 6,5 Milliarden Euro es 2026 noch vorsah. Das entspricht einem Rückgang um rund 15 Prozent.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) bestätigte die Kürzung auf Anfrage. "Im Zuge des Konsolidierungsdrucks war es leider unvermeidbar, dass der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 6,5 Milliarden Euro in diesem Jahr auf rund 5,5 Milliarden Euro in 2027 abgesenkt wird", teilte ein Sprecher mit.
Die bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte seien 2026 im Durchschnitt bereits um rund 57 Prozent gegenüber 2025 gesunken, erklärte das Ministerium. Davon profitierten vor allem Industrieunternehmen. Nach einer "groben Faustformel" senke ein Zuschuss von einer Milliarde Euro zu den Übertragungsnetzkosten die Netzkosten für Haushaltskunden im Durchschnitt um etwa 0,3 Cent pro Kilowattstunde, so das Ministerium weiter. Auch mit dem geringeren Zuschuss 2027 werde deshalb im Vergleich zu 2025 eine spürbare Entlastung von Unternehmen sowie privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern erreicht.
Gegenläufig entwickelt sich die Strompreiskompensation für stromintensive Unternehmen: Sie steigt von vier Milliarden auf fünf Milliarden Euro. Für finanzielle Kompensationen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz plant der Bund für das kommende Jahr 256 Millionen Euro ein, nach 294 Millionen Euro im Jahr 2026. Auch der 2026 neu eingeführte Industriestrompreis ist mit 2,4 Milliarden Euro im KTF verankert, spielt für die Gesamtbilanz des Förderbereichs aber eine untergeordnete Rolle gegenüber Netzzuschuss und Strompreiskompensation.
Bundesförderung für effiziente Gebäude bleibt größter Posten
Der zweite große Ausgabenblock des KTF ist der Klimaschutz im Gebäudebereich. Dafür veranschlagt der Finanzplan 2027 rund 13,02 Milliarden Euro, nach 12,61 Milliarden Euro im Jahr 2026 – ein Plus von rund 409 Millionen Euro. Zwischen 2027 und 2030 sind für diesen Bereich insgesamt 45,41 Milliarden Euro vorgesehen.
Den Kern bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), im Wirtschaftsplan geführt als "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich". Für sie sind 2027 rund 12,56 Milliarden Euro eingeplant, nach 11,96 Milliarden Euro im Jahr 2026. Das entspricht einem Zuwachs von rund 590 Millionen Euro. Zusätzlich kann der Bund für die Jahre ab 2028 Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt rund 8,02 Milliarden Euro eingehen – also Zusagen, die künftige Haushalte binden und Langzeitinvestitionen absichern sollen.
Verband verweist auf Wirkung verlässlicher Förderung
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie hatte im Vorfeld vor Kürzungen bei der BEG gewarnt. "Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen klar: Verlässliche Förderung wirkt", teilte der Verband mit. Aus Sicht der Heizungsindustrie sei sie "der zentrale Hebel, um Investitionen in moderne, klimafreundliche Heizsysteme auszulösen – und das erfolgreich auch ohne zusätzliche ordnungsrechtliche Eingriffe", ergänzte der Verband. Allein im Jahr 2026 habe die KfW bis einschließlich Mai über 160.000 Förderanträge bestätigt, davon weit über 140.000 Anträge für Wärmepumpen, so der Verband weiter.
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Der nun vorliegende Entwurf sieht für die BEG einen höheren statt eines niedrigeren Ansatzes vor. Über einzelne Förderkonditionen, etwa eine stärkere soziale Staffelung oder das Auslaufen von Boni für Besserverdienende, trifft der Wirtschaftsplan keine Aussage. Das bleibt Sache der Förderrichtlinien.
Globale Minderausgabe ohne feste Zuordnung
Der Finanzplan weist für 2027 Programmausgaben von rund 40,27 Milliarden Euro aus. Zugleich enthält er eine globale Minderausgabe von 4,43 Milliarden Euro – rund 1,85 Milliarden Euro mehr als der Vorjahresansatz von 2,58 Milliarden Euro. Der Plan ordnet diese Einsparvorgabe keinem einzelnen Förderprogramm zu. Wo genau im Haushaltsvollzug entsprechend gespart wird, bleibt damit vorerst offen.
Am Rande: Klimafreundliche Mobilität mit gegenläufigen Trends
Für klimafreundliche Mobilität sieht der KTF 2027 rund 3,60 Milliarden Euro vor, nach 4,03 Milliarden Euro im Jahr 2026. Von 2026 bis 2030 summiert sich dieser Förderbereich auf 14,12 Milliarden Euro. Für den Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur sind 2027 rund 1,63 Milliarden Euro eingeplant, nach 1,71 Milliarden Euro im Vorjahr.
Deutlich unterschiedlich entwickeln sich zwei weitere Titel: Die sozial gestaffelte Förderung für den Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge, 2026 neu eingeführt, wächst von 550 Millionen Euro auf 803 Millionen Euro. Die Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben sinkt dagegen von rund 403 Millionen Euro auf rund 130 Millionen Euro – ein Rückgang um knapp 68 Prozent, der kommunale Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger deutlicher treffen dürfte als die vergleichsweise moderate Kürzung bei der Ladeinfrastruktur.
Der KTF-Entwurf zeigt damit für 2027 ein differenziertes Bild: Bei den Energiepreis-Entlastungen verschiebt sich das Gewicht von den Netzentgelten hin zur Strompreiskompensation. Die Gebäudeförderung wächst trotz des allgemeinen Sparkurses weiter. Und in der Mobilitätsförderung stehen einem deutlichen Plus bei privaten Elektroautos harte Einschnitte bei der Busförderung gegenüber.
Das Wirtschaftsministerium kündigte an, "zeitnah die entsprechende gesetzliche Umsetzung auf den Weg" zu bringen. Zur finalen inhaltlichen Ausgestaltung wollte sich das Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern.