Der BUND will eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forstes, RWE will Rechtssicherheit.

Der BUND will eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forstes, RWE will Rechtssicherheit.

Bild: © Federico Gambarini/dpa

Der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND hat Antrag auf die Zulassung der Berufung gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Köln gestellt, wie er am Montag mitteilte. Darüber entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster.

Die Verwaltungsrichter in Köln hatten drei Klagen des Umweltverbandes abgewiesen. Mit den Klagen war der Verband gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau bis zum Jahr 2020 vorgegangen, der auch die Rodung des Waldes regelt. Außerdem richteten sich die Klagen des BUND gegen die Enteignung seiner Ackerfläche für den Tagebau.

Rodungsstopp bis 2020

Auf Bitten der nordrhein-westfälischen Landesregierung hatte RWE zuletzt einen Rodungsstopp bis 2020 zugesagt. Die Kohlekommission der Bundesregierung hatte den Wunsch geäußert, dass der Wald erhalten bleibt. (dpa/pm)

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