Der Verbrauch von Energie auf Stein- und Braunkohlebasis ist gesunken.

Der Verbrauch von Energie auf Stein- und Braunkohlebasis ist gesunken.

Bild: © martingaal/AdobeStock

Einen Tag vor einem Spitzentreffen mit Steinkohle-Betreibern sieht das Wirtschaftsministerium keinen Anlass, von den Plänen der Bundesregierung für das Abschalten von Steinkohle-Kraftwerken abzurücken. Mit dem Gesetzentwurf habe man eine Lösung vorgeschlagen, die ausgewogen sei, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch in Berlin. Die Abstufung, erst fürs freiwillige Abschalten Entschädigen vorzusehen und später das Abschalten ohne Entschädigung vorzuschreiben, sei "sehr wichtig". Das Treffen der Branche mit Altmaier ist für Donnerstagnachmittag geplant.

Im Vorfeld meldeten sich Oberbürgermeister von 41 Kommunen in einem gemeinsamen Brief an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD zu Wort. Sie fürchten als Miteigentümer der kommunalen Kraftwerksbetreiber Steag und Trianel die Auswirkungen drohender Abschreibungen in dreistelliger Millionenhöhe. Große Ruhrgebietsstädte wie Essen oder Dortmund als Anteilseigner der Steag wären ebenso betroffen wie kleinere Kommunen, die über ihre Stadtwerke eine Scheibe am Trianel-Steinkohlekraftwerk Lünen halten und deren Dividendenfähigkeit über mehrere Jahre stark beeinträchtigt wäre. Die vollständige Entwertung von Vermögenswerten "im Umfang von über 10 Milliarden Euro" bedrohe die öffentliche Daseinsvorsorge.

VKU: Ausschreibungen bis 2030 verlängern und angemessene Entschädigung   

Beim geplanten Kohleausstieg bis 2038 fühlen sich die Steinkohle-Betreiber gegenüber der Braunkohle benachteiligt. Für die Braunkohle-Kraftwerke gibt es schon einen genauen Abschaltplan samt Milliarden-Entschädigungen für die Betreiber. Steinkohle-Betreiber sollen sich bis einschließlich 2026 auf Abschalten gegen Entschädigung bewerben können, danach gibt es den Plänen zufolge kein Geld mehr. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert unter anderem, die Ausschreibungen bis 2030 zu verlängern, und Kraftwerke nicht ohne angemessene Entschädigung stillzulegen.

Bieberbach: Schlechterstellung Süddeutschlands gegenüber Norddeutschland

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes bleibe deutlich hinter den notwendigen Anpassungen für die Dekarbonisierung zurück, erklärte Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke München. Bieberbach nimmt an dem Spitzengespräch im Wirtschaftsministerium teil. Die im Zeitverlauf niedrigen Höchstpreise bei den Ausschreibungen für Steinkohlekraftwerke und deren entschädigungslose Stilllegung nach 2026 führten zu einer Benachteiligung der Steinkohle gegenüber der klimaschädlicheren Braunkohle, einer Schlechterstellung Süddeutschlands gegenüber Norddeutschland und vor allem auch einer Benachteiligung von energieeffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gegenüber Kondensationsanlagen, sagte der Stadtwerke-Chef. 

"Für die Betreiber von Kohle-KWK-Anlagen in Süddeutschland, die infolge der Systemrelevanz und des schleppenden Netzausbaus bei den Ausschreibungen erst spät zum Zuge kommen, bietet der Beschluss keinerlei Perspektiven. Bedauerlicherweise greift der Kabinettsbeschluss auch nicht die dringend notwendigen Anpassungen für den Umbau der Wärmenetze im Rahmen der Transformation hin zu erneuerbaren Energien auf", betonte Bieberbach. Vor dem Hintergrund der abgesagten umfassenden Novellierung des KWKG sei es aber es zwingend notwendig, nunmehr im Kohleausstiegsgesetz die notwendigen Rahmenbedingungen für die KWK-Förderung, wie die Erhöhung des Kohleersatzbonus, und für den Umbau der Wärmnetze hin zu erneuerbaren Wärmetechnologien zu schaffen. (hil/dpa)

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