Deutschland

Repowering: VKU schlägt einfacheres Genehmigungsverfahren vor

Der VKU hat in einem neuen Positionspapier klare Vorschläge zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Repowering-Vorhaben gemacht.
17.11.2020

Der VKU macht sich stark für ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren von Repowering-Vorhaben. Letztere sind entscheidend für die Erreichung des 65-Prozent-Ziels.

 

Noch immer hat das BMWi, wie Anfang Oktober angekündigt, keine Repowering-Strategie für Windkraftanlagen an Land vorgelegt. Ganz anders der VKU – er will die Flächenausweisung und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Hierfür setzt er vor allem bei den Regelungen zum Bundesimmissionsschutz und der Umweltverträglichkeitsprüfung an.

An Repowering-Standorten ist die Akzeptanz gegenüber der Windkraft aufgrund von Gewöhnung bereits recht hoch. Das sollte aus Sicht des VKU genutzt werden und dementsprechend die Errichtung einer neuen Anlage lediglich als Änderung der bestehenden Windturbine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSChG) angesehen werden.

Vereinfachtes Verfahren

Gegenüber der aktuellen Rechtslage, würden Repowering-Vorhaben nicht mehr zwangsläufig wie Neuerrichtungen behandelt, die Genehmigungschancen steigen und das Verfahren wird beschleunigt.

Darüber hinaus schlägt der Bundesverband vor, dass die Genehmigung nach BImSchG im einfachen Verfahren erteilt wird. Aktuell gilt letzteres nur bei Vorhaben mit weniger als 20 Windkraftanlagen. Da beim Repowering sowohl die Zahl der Anlagen aufgrund steigender Leistungsklassen sinkt und der Standort bereits grundsätzlich für Windkraft geeignet gilt, sollte auch hier ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht werden, plädiert der VKU.

Öffentliche Bekanntmachung erlauben

Im vereinfachten Verfahren sollte dann auch die Möglichkeit zur öffentlichen Bekanntmachung eingeräumt werden. Laut BImSchG kann ein Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht werden, damit beginnt auch die Klagefrist für jedermann zu laufen. Dies ist im vereinfachten Verfahren bis jetzt jedoch nicht möglich. Damit kann sich die Klagefrist auf ein Jahr verlängern, so der VKU.  Dies gilt es mit der Einführung der öffentlichen Bekanntmachung im einfachen Verfahren zu verhindern.

Eine weitere Forderung des VKU bezieht sich auf die Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese sollte nur vorgeschrieben werden, wenn diese aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung wirklich notwendig ist. Immerhin sei der Repowering-Standort durch die bestehenden Anlagen mit Umweltauswirkungen belastet. Die Umweltauswirkungen der Neubauten würden also auch so vollständig und sachgerecht erfasst und bewältigt werden können, erklärt der VKU.

Vorprüfung ausreichend

Eine standortbezogene Vorprüfung sollte bei Repowering-Vorhaben also unabhängig von der Größe ausreichend sein. Der letzte Vorschlag des VKU will die Frist für Eilrechtsschutzanträge auf einen Monat beschränken. Ähnlich wie bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben soll das zur Verfahrensbeschleunigung beitragen. (lm)