Der Wegfall des 52 GW-Deckels soll auch Mieterstromprojekten (im Bild mehrere Dachanlagen der Mainova) Auftrieb geben.

Der Wegfall des 52 GW-Deckels soll auch Mieterstromprojekten (im Bild mehrere Dachanlagen der Mainova) Auftrieb geben.

Bild: © Mainova

Als wichtiges Signal für die Energiewende hat Rheinland-Pfalz das Votum des Bundesrats gegen eine Begrenzung beim Ausbau von Solaranlagen begrüßt. Die Länderkammer folgte einem Antrag der Landesregierung in Mainz, den sogenannten Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersatzlos zu streichen. Der Gesetzentwurf geht nun an den Bundestag.

Wer Solarstrom ins Netz einspeist, bekommt Geld dafür. Dies gilt nach einer Bestimmung im aktuell gültigen EEG für neue Anlagen bis 750 Kilowatt aber nur, solange die gesamte installierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland unter 52 Gigawatt liegt. Derzeit fehlen nach Angaben des Umweltministeriums nur noch vier GW bis zu dieser Marke.

Stärkung von Kleinanlagen

«Gerade Kleinanlagen und Mieterstromprojekte werden durch den Wegfall des 52-GW-Deckels und die damit sichergestellte weitere Zahlung der Einspeisevergütung für neue PV-Dach- und Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt gestärkt», erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne). Sie forderte den Bund auf, die Gesetzesänderung im EEG nun auch zeitnah umzusetzen. Die Streichung des Solardeckels sei ein wichtiger Bestandteil der gerade gestarteten «Solar-Offensive» in Rheinland-Pfalz, sagte Höfken. Dazu gehört etwa eine Förderung von Solarspeichern für Privathaushalte und Kommunen. (dpa/hoe)

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