Im Altöttinger Staatsforst könnte der bislang größte Windpark Bayerns entstehen. (KI-generiertes Symbolbild)

Im Altöttinger Staatsforst könnte der bislang größte Windpark Bayerns entstehen. (KI-generiertes Symbolbild)

Bild: © Ben/AdobeStock

In Sachsen-Anhalt soll es künftig möglich sein, Windräder in Wäldern zu errichten. Das Kabinett hat sich am Dienstag auf eine Änderung des Waldgesetzes verständigt. Die neue Regelung bedeute jedoch nicht, dass in den Wäldern nun uneingeschränkt Windkraftanlagen errichtet werden dürften, sagte Forstminister Sven Schulze (CDU) in Magdeburg. Die Entscheidung über konkrete Standorte würden die regionalen Planungsgemeinschaften treffen. Es seien letztlich die Menschen vor Ort, "die entscheiden, ob irgendwo eine Windanlage gebaut wird oder nicht".

Der CDU-Politiker verwies auf den Handlungsbedarf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter in Karlsruhe hatten das bisherige Verbot von Windrädern in Thüringens Wäldern gekippt. Da auch in Sachsen-Anhalt aktuell ein pauschales Verbot gilt, habe man im Sinne der Rechtssicherheit aktiv werden müssen, so Schulze. Die Gesetzesänderung muss der Landtag noch beschließen.

Befürworter vor Ort

Schulze sagte, er sei persönlich kein absoluter Befürworter von Windkraft im Wald. Es gebe aber Beispiele im Land, wo die Menschen vor Ort dies begrüßen würden. Der Forstminister nannte in diesem Zusammenhang die Stadt Harzgerode, wo für die regionale Wirtschaft einige Windräder errichtet werden sollen.

Der Bund gibt den Ländern für den Ausbau der Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vor. Für Sachsen-Anhalt sind bis 2032 insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie vorgesehen. Um das zu erreichen, sollen die Regionen Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Altmark, Halle und Magdeburg bis 2032 je 2,3 Prozent ihrer Flächen für Windenergie ausweisen, im Landkreis Harz sollen es 1,6 Prozent sein. (dpa/jk)

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