Deutschland

Schleswig-Holstein setzt 250-Mio.-Euro-Schutzschirm für Stadtwerke auf

Antragsberechtigt sind alle Stadtwerke mit Sitz in dem Bundesland: Das sind die konkreten Konditionen.
04.10.2022

Das Land Schleswig-Holstein hat einen Schutzschirm für Stadtwerke implementiert.

Das Land Schleswig-Holstein spannt einen Schutzschirm für Stadtwerke auf. Ab sofort können in finanzielle Schwierigkeiten geratene kommunale Energieversorger staatliche Garantien zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen erhalten, teilt das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Mekun) mit. Damit will die Landesregierung auf Verwerfungen an den europäischen Energiemärkten reagieren. Das Gesamtvolumen des Schutzschirms beträgt 250 Mio. Euro, Antragsstellungen sind ab sofort möglich. Pro Stadtwerk ist ein Stabilisierungsvolumen von mindestens 500.000 Euro vorgesehen, der Höchstbetrag liegt bei 20 Mio. Euro pro antragsstellendem Stadtwerk.

Der dramatische Kostenanstieg hat zunehmend Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern. Diese müssen zur Erfüllung ihrer Lieferpflichten gegenüber Kundinnen und Kunden Gas zu Konditionen nachkaufen, die teilweise das Sechsfache der herkömmlichen Handelspreise betragen.

Schutzschirm sei wichtiger Pfeiler einer Gesamtstrategie

"Das Land stemmt sich mit aller Macht gegen Putins Energiekrieg. Wir stützen unsere Stadtwerke und sorgen dafür, dass im Winter Gas fließt und die Preise stabil bleiben – wenn auch auf einem immer noch viel zu hohen Niveau“, sagte Energieminister Tobias Goldschmidt. Der Schutzschirm für Stadtwerke sei dabei ein wichtiger Pfeiler in einer Gesamtstrategie, die außerdem den Bau eines Flüssiggasterminals in Brunsbüttel, eine Diversifizierung der Gasimporte, Brennstoffwechsel für Industrieunternehmen, die Förderung privater Energiewendemaßnahmen sowie Energieeinsparmaßnahmen vorsieht.

Im Kreml glaube man, dass man durch eine Manipulation der Energiemärkte Deutschlands Unterstützung für die Ukraine schwächen könne. Das Gegenteil sei jedoch der Fall. „Wir sind und bleiben solidarisch mit der Ukraine und tun alles, damit niemand im Winter frieren muss“, so Goldschmidt.

Das Gesamtvolumen des Schutzschirms beträgt 250 Millionen Euro, Antragsstellungen sind ab sofort möglich. Pro Stadtwerk ist ein Stabilisierungsvolumen von mindestens 500.000 Euro vorgesehen, der Höchstbetrag liegt bei 20 Millionen Euro pro antragsstellendem Stadtwerk.
 
Antragsberechtigt sind Stadtwerke mit Sitz in Schleswig-Holstein. Darunter fallen unabhängig der Gesellschafterstruktur auch Gemeindewerke, Zweckverbände und weitere Versorgungsverbände, deren Sitz sich in Schleswig-Holstein befindet. Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Garantieleistung ist, dass der Antragssteller glaubhaft darlegt, dass er aufgrund der aktuellen Krise auf dem Gasmarkt von einem Liquiditätsrisiko betroffen ist. (gun)