Im Jahr 2018 wurden fast 3 GW an Photovoltaikanlagen neu installiert.

Im Jahr 2018 wurden fast 3 GW an Photovoltaikanlagen neu installiert.

Bild: © OFC Pictures/AdobeStock

"Für Anlagenbetreiber soll künftig die Pflicht gelten, Erneuerbare-Energien-Anlagen und KWK-Anlagen ab einer installierten Leistung von einem kW mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber oder ein anderer Berechtigter jederzeit über ein intelligentes Messsystem die Ist-Einspeisung abrufen kann und die Einspeiseleistung, sobald die Feststellung der technischen Möglichkeit durch das BSI vorliegt, stufenweise oder stufenlos ferngesteuert regeln kann", heißt es im aktuell am Montag überarbeiteten Entwurf der EEG-2021-Novelle.

Vorheriges EEG stand Steuerung per intelligentem Messsystem entgegen

Auf Twitter wird diese Änderung deutlich kritisiert, beispielsweise von der Verbraucherzentrale NRW, die den Vorschlag überzogen findet und fragt, ob dies ernst gemeint sei. Für Betreiber kleiner Anlagen dürften diese mit der Aufrüstung nun wesentlich teurer werden.

Bislang war eine Smart-Meter-Pflicht für EEG- und KWK-Anlagen über 7 kW vorgesehen. Diese war allerdings noch nicht in Kraft getreten, da das EEG die Steuerung von EEG- und KWK-Anlagen, die sich nicht in der Direktvermarktung befinden, auch mit proprietärer Technik zuließ.

Fünf Jahre Zeit zum Aufrüsten

Anlagenbetreiber mit Bestandsanlagen ab 1 kW müssen diese spätestens fünf Jahre nach Markterklärung des BSI mit den entsprechenden technischen Einrichtungen aufrüsten, "mit denen der Netzbetreiber oder ein anderer Berechtigter jederzeit über ein intelligentes Messsystem die Ist-Einspeisung abrufen kann."

Die Pflicht zur technischen Ausstattung mit der sich die Einspeiseleistung stufenweise per Fernzugriff reduzieren oder kompletten abschalten lässt, gilt jedoch erst bei Bestandsanlagen über 15 kW. Diese Aufrüstung muss ebenfalls spätestens fünf Jahre nach Markterklärung erfolgen.  

Erklärung der Technischen Möglichkeit wird Ende Oktober erwartet

Die Markterklärung des BSI, die das Steuern von EEG- und KWK-Anlagen über ein intelligentes Messsystem gesetzlich verpflichtend macht, wird Ende Oktober erwartet. Bis Ende des Jahres soll zudem die Erklärung der technischen Möglichkeiten des BSI für flexible Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG folgen. Diese betrifft Ladestationen, Heimspeicher und Wärmepumpen. Dann müssen diese künftig auch mit "Smart Metern" ausgestattet werden. (sg)

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