Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisiert, dass Betreiber von Solarstromanlagen durch das deutsche Energierecht zunehmend diskriminiert würden. Dies gelte insbesondere für sogenannte „Prosumer“, nämlich private Verbraucher und Unternehmen, die ihren Solarstrom anteilig selbst verbrauchen und nicht vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen, teilte der BSW in einer Presseerklärung mit.
Mit dem jüngst vorgelegten Gesetzesentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) drohe sich die Situation noch zu verschärfen. Die Bundesregierung verstoße damit gleich mehrfach gegen europäisches Recht, das bereits im kommenden Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Dies gehe aus einem Rechtsgutachten einer auf Energierecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei hervor.
Der Eigenversorgung keine Steine in den Weg legen
Der BSW warnt vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer und der vorzeitigen Außerbetriebnahme zehntausender Solarstromanlagen. Ohne einen wirksamen Anreiz zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien erreichbar.
Der BSW verweist zudem darauf, dass auch andere namhafte Verbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verband der mittelständischen Wirtschaft Nachbesserungen am Gesetzesentwurf forderten. Ein großer Teil der heute installierten Solarstromanlagen werde mit der Intention gebaut, den eigenerzeugten Solarstrom selbst zu nutzen und somit unmittelbar an der Energiewende zu partizipieren. Unternehmern und Verbrauchern sollten dabei keine Steine in den Weg gelegt werden.
Verstoß gegen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU
Nach Auffassung von Juristen sei der Gesetzesentwurf gleich in mehrfacher Hinsicht europarechtswidrig, so der BSW: Die Pläne der Bundesregierung, künftig selbst genutzten Solarstrom weiterhin mit der EEG-Umlage zu belegen und diese Regelung nach 20 Jahren Betriebsdauer sogar noch zu verschärfen, würden gegen die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen verstoßen.
„Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist der anteilige Selbstverbrauch von Solarstrom durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen und nicht zu verhindern. Das im EEG-Entwurf vorgesehene Eigenversorgungsverbot steht dazu in krassem Widerspruch und Abgaben oder Umlagen auf den Selbstverbrauch sind auch nur noch in engen Ausnahmen zulässig. Die derzeit vorgesehenen Belastungen erfüllen aber keine der durch die EU vorgegebenen Voraussetzungen,“ wird Florian Valentin von der Kanzlei von Bredow Valentin Herz zitiert.
"Sonnensteuer" und überzogene Messanforderungen streichen
Nach den Plänen des Gesetzgebers müssen Solaranlagenbetreiber bereits bei über 10 Megawattstunden solaren Selbstverbrauchs und einer Leistung der Solarstromanlage von über 20 kW eine anteilige EEG-Umlage entrichten. Nach 20 Jahren Betriebsdauer soll die Umlage in Höhe von derzeit knapp 3 Cent sogar bereits für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom fällig werden.
„Die ‚Sonnensteuer´ muss endlich fallen. Sie zählt neben vollkommen überzogenen Messanforderungen zu den größten Hürden für den Weiterbetrieb von einigen hunderttausend Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren aus der Solarförderung fallen. Sie behindert die Nachrüstung alter Solarstromanlagen mit Batteriespeichern, E-Tankstellen und Wärmepumpen sowie die Errichtung neuer Solarstromanlagen,“ so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Systemwechsel zu Ausschreibungen bei Gebäude-PV behindert Klimaschutz
Auch der von der Bundesregierung geplante Ausschluss solaren Eigenverbrauchs im Zusammenhang mit der vorgesehenen Einführung eines Ausschreibungssystems für Gebäude-PV sei nicht europarechtskonform. Nach dem Europarecht II müsse solaren Eigenversorgern vielmehr ein diskriminierungsfreier Zugang zu bestehenden Förderregelungen gewährt werden.
Der geplante Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien würde das Klimaschutzengagement von mittelständischen Unternehmen behindern und werde von ihren Verbänden scharf kritisiert, teilte der BSW mit. (hcn)
Mehr Hintergründe und Informationen zu den Regierungsplänen für das EEG 2021 und der Kritik daran finden Sie in der aktuellen Oktoberaugabe der ZfK.



