Die städtischen Energieunternehmen sehen sich beim geplanten Kohleausstiegsgesetz benachteiligt. "Das Gesetz erschwert den Umbau hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung besonders für Stadtwerke", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Michael Wübbels.
Dabei geht es vor allem um die Wärmeversorgung durch Heizkraftwerke. Anreize, von Kohle auf Gas umzurüsten, werden mit dem Gesetz verlängert und aus Sicht der Bundesregierung auch verbessert. Sie seien aber "viel zu gering", kritisierte Wübbels.
Braunkohle-Ausstieg bis 2038
Er reagierte auf den Entwurf des Kohleausstiegsgesetz, den das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwochabend an Verbände geschickt hatte, damit sie Stellung nehmen können. Die Frist für die Verbändeanhörung endet bereits am Donnerstag, 23. Januar, um 18.00 Uhr. Anders als der am Dienstag bekannt gewordene Entwurf enthält die neue Fassung nun auch den Zeitplan fürs Abschalten der Braunkohle-Kraftwerke bis 2038. Bund, Kohleländer und Unternehmen hatten ihn ausgehandelt - die Betreiber der Braunkohle-Kraftwerke bekommen Milliarden-Entschädigungen.
Der VKU stört sich daran, dass es fürs vorzeitige Abschalten von Steinkohle-Kraftwerken nur bis Ende 2026 eine Entschädigung geben soll. Die Betreiber sollen sich auf die Ausschreibung bewerben, grundsätzlich bekommt den Zuschlag, wer am meisten Klimaschutz für die geringste Entschädigung bietet. Wie viel höchstens gezahlt wird, steht noch nicht fest - im Gesetzentwurf steht an der Stelle ein X. Machen bei den Ausschreibungen nicht genügend Kraftwerksbetreiber mit, sind Zwangsabschaltungen ohne Entschädigung nach Informationen der "Welt" nicht ausgeschlossen.
Faire Bedingungen bei der Ausschreibung
Aus Sicht von VKU-Vize ist diese Herangehensweise ein Unding. Die Bundesregierung müsse faire Ausschreibungsbedingungen schaffen und dabei insbesondere mit den Betreibern neuerer Anlagen nach guten Lösungen suchen. Schließlich seien etliche Steinkohle-Kraftwerke erst seit wenigen Jahren am Netz, während die Braunkohle-Anlagen größtenteils schon seit mehreren Jahrzehnten liefen.
„Durch die entschädigungslose Enteignung der Betreiber moderner Steinkohlekraftwerke ab 2027 fehlt das Geld für Investitionen in neue Technologien“, beklagte Wübbels. Braunkohle werde spät reduziert, das führe zu einem vorgezogenen Steinkohleausstieg. „Das ist nicht nur klimapolitisch falsch, sondern bedeutet auch: Kommunale Unternehmen zahlen die Zeche für den Braunkohledeal.“
Milliardenkosten drohen
Letzten Endes handele es sich bei dem von der Bundesregierung angestrebten Ausstieg aus der Braunkohle um einen "Deal zulasten Dritter", so Wübbels weiter. Auf die kommunalen Unternehmen könnten Kosten in Milliardenhöhe zukommen, während die Braunkohle-Unternehmen sich über Entschädigungen freuen dürfen.
Ungleich behandelt fühlen sich die kommunalen Unternehmen auch beim Zeitplan für den Ausstieg. Nach aktuellem Stand sollen die Steinkohle-Kraftwerke spätestens 2033 stillgelegt werden und nicht erst 2038. Aus Sicht der Stadtwerke ist das nicht nachvollziehbar - sind Steinkohle-Kraftwerke doch in der Regel weniger klimaschädlich als Braunkohle-Anlagen. (amo/dpa)
