Deutschland

Städtetag warnt vor mehr Insolvenzen von Gasanbietern

Der Verband fordert Erleichterungen für Grundversorger. Helfen könnten etwa eine mindestens einjährige Vertragsbindung und eine Verkürzung der Frist zur Bekanntgabe einer Preisänderung.
11.03.2022

Der Städtetag fordert den Gesetzgeber auf, energierechtliche Änderungen zum Schutz von Grundversorgern gegen unseriöse Geschäftspraktiken anderer Anbieter vorzunehmen.

Der Niedersächsische Städtetag warnt angesichts des Kriegs in der Ukraine vor Insolvenzen von Gasanbietern und den Folgen. Insolvenzen oder die Kündigung von Gaslieferverträgen durch Anbieter mehrten sich. Dies führe oft dazu, dass Kunden in die Grundversorgung des jeweils zuständigen Anbieters zurückfallen und diese Grundversorger mitunter mit einem erheblichen finanziellen Aufwand konfrontiert seien. Der Städtetag forderte den Gesetzgeber am Donnerstag auf, energierechtliche Änderungen zum Schutz von Grundversorgern gegen unseriöse Geschäftspraktiken anderer Anbietern vorzunehmen.

«Um die Grundversorger ein Stück weit zu entlasten, käme unseres Erachtens beispielsweise eine mindestens einjährige Vertragsbindung der Kunden in Betracht», schlug der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Frank Klingebiel, vor. «Zudem könnte die Möglichkeit zur preislichen Differenzierung für Haushaltskunden zwischen der Ersatz- und Grundversorgung helfen.»

"Wir sehen Handlungsbedarf beim Gesetzgeber"

Der Konflikt in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland könnten die Lage und die negative Entwicklung am Gasmarkt noch zusätzlich verschärfen. «Deshalb sehen wir jetzt umso mehr einen Handlungsbedarf beim Gesetzgeber», begründete Klingebiel die Forderungen.

Zum Schutz der Grundversorger vor unzumutbaren Belastungen kann sich der Städtetag die Verkürzung der derzeit bestehenden Frist zur Bekanntgabe einer Preisänderung vorstellen. Mit einer verkürzten Frist könnten die Versorger schneller reagieren, etwa auf stark steigende Großhandelspreise oder Kundenzahlen, erläuterte Vizepräsident Jürgen Krogmann.

Man begrüße den Beschluss der Bundesregierung, schon von Juli an die Bürger von der EEG-Umlage zu entlasten. «Wir sehen aber noch weitergehenden Handlungsbedarf zur Entlastung der Endkunden. So müsste der Gesetzgeber Regelungen schaffen, um die Aufgabe der Geschäftstätigkeit ohne Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden zu verhindern beziehungsweise zu erschweren», sagte Klingebiel. Auch könnte die Verlängerung der Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe oder eine verschärfte Prüfung der Energieanbieter bei der Anmeldung des Gewerbes eine Lösung darstellen. (dpa/hoe)