E-Golf von VW, künftig möchte der Autobauer sich auf E-Mobilität konzentrieren.

E-Golf von VW, künftig möchte der Autobauer sich auf E-Mobilität konzentrieren.

Bild: © Volkswagen

Was vor wenigen Wochen im Bundesfinanzausschuss beschlossen wurde, ging nun auch durch den Bundesrat. Egal ob berufliche oder private Nutzung – E-Auto- und Hybridfahrer, sowie Besitzer eines Jobtickets zahlen demnächst weniger Steuern.

Bislang musste die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Monat versteuert werden. Künftig soll der Steuersatz für Elektrofahrzeuge sinken und die Alternative zum Verbrenner attraktiver machen. Stromer, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, müssen nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises abführen.

Neuregelung umfasst Hybridantriebe

Gleiches gilt für extern aufladbare Hybridelektroautos. Nach der Tagung des Finanzausschusses hieß es zunächst, dass die Kombimodelle nur dann in die Neuregelung einbezogen werden sollen, wenn ihre Reichweite mindestens 50 Kilometer beträgt.

Unumstritten war die Steuerbefreiung von Jobticket-Nutzern. Wer Geld durch ein Jobticket spart, muss diese Ersparnis nicht mehr versteuern. Um eine Überförderung zu vermeiden, wird die steuerfreie Leistung auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag. (ls)

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