Das Oligopol der Ablesefirmen könnte sich bis auf den Mieter auswirken: Vermieter dürfen einen Großteil der Kosten umlegen.

Das Oligopol der Ablesefirmen könnte sich bis auf den Mieter auswirken: Vermieter dürfen einen Großteil der Kosten umlegen.

Bild: © Gerisch/AdobeStock

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht die Investitionsfähigkeit der Kommunen angesichts der Corona-Krise in Gefahr. "Der zu erwartende dramatische Einbruch der Steuereinnahmen von Bund, Bundesländern und Kommunen zeigt, dass die Verteilungsspielräume in Deutschland auf absehbare Zeit geringer sein werden.

Alle staatlichen Ebenen müssen sich darauf einstellen, mit weniger Mitteln auskommen zu müssen", kommentieren Bürgermeister Ralph Spiegler und Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, und DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg die Ergebnisse der aktuellen Corona-Steuerschätzung. "Die fetten Jahre sind erst einmal vorbei. Schwarze Zahlen beim Bund, den Ländern und Kommunen wird es kurzfristig nicht mehr geben können."

Steuereinnahmen brechen weg

Laut Mitteilung des Verbands zeigen die nun vorliegenden Zahlen deutlicher das Ausmaß der Corona-bedingten Steuerverluste der öffentlichen Hand. Bund, Länder und Kommunen müssten sich darauf einstellen, bis zum Jahr 2024 mit insgesamt 345 Milliarden Euro weniger auskommen zu müssen als vor der Pandemie angenommen. Die Gemeinden werden in diesem Jahr voraussichtlich 14,2 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen haben. Allein die Gewerbesteuer (netto) breche um 11,3 Milliarden Euro auf 38,6 Milliarden Euro förmlich ein.

Die Schere zwischen armen und reichen Kommunen sowie die Probleme der höchstverschuldeten Städte und Gemeinden werden zudem in der Corona-Krise potenziell noch wachsen, warnt der DStGB. "Darum muss auch das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen und Kommunen auf der politischen Agenda oben gehalten werden. Chancengerechtigkeit und Perspektiven muss es für alle Menschen geben, gleich in welcher Region sie leben", heißt es in der Mitteilung des DStGB.

Leistungen auf den Prüfstand stellen

"Vor diesem Hintergrund müssen alle neuen Leistungen auf den Prüfstand gestellt werden. Dazu gehört auch der geplante Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung in der Grundschule. So gut und sinnvoll diese Maßnahme ist, sie erfordert Milliardenbeträge und Personal, das wir im Moment nicht haben", so Spiegler und Landsberg. "Und auch bei den angelaufenen Tarifverhandlungen müssen die engen finanziellen Handlungsspielräume der kommunalen Arbeitgeber mit Augenmaß beachtet werden."

Mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zur finanziellen Entlastung der Kommunen in der Corona-Krise fordern Spiegler und Landsberg, dass der Ausgleich für die Gewerbe-Steuerverluste in der Krise und die Sozialkostenentlastung noch in diesem Jahr und unbürokratisch in den kommunalen Kassen ankommen müssen. „Die Kompensation für die Steuerverluste der Gemeinden muss über 2020 hinaus auch in 2021 und 2022 gelten und der tatsächlichen Höhe der Einnahmeverluste angepasst werden“, so der Präsident und der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes. "Auch bei der Einkommensteuer haben die Gemeinden in diesem Jahr hohe Verluste in Höhe von 4,2 Milliarden Euro, die kompensiert werden müssen. Hier sind die Länder ebenfalls mit in der Pflicht. Gerade in der Krise müssen die Kommunen für einen wirtschaftlichen Aufschwung investieren können." (amo)

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