Deutschland

Umwelthilfe reicht Klimaklagen gegen drei Bundesländer ein

Die Bundesländer hätten es versäumt, Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen umzusetzen. Die Umweltschutzorganisation fordert dazu konkrete Klimagesetze auf Länderebene.
05.07.2021

Klimaschutz-Maßnahmen müssen häufig von Bundesländern vor Ort beschlossen werden, so auch der Bau von Windkraftanlagen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben Klimaklagen gegen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg eingereicht. Wie die Umwelthilfe am Montag mitteilte, haben sich 21 junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren den drei Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe angeschlossen.

Zur Begründung hieß es, dass die drei Länder exemplarisch für eine verfehlte Klimaschutzpolitik auf Landesebene stünden. Sie hätten es versäumt, Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verbindlich festzulegen, etwa in der Verkehrspolitik.

Form der Popularklage

In Anlehnung an das vielbeachtete Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im März Teile des bis dato geltenden Bundesklimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, wollen die Beschwerdeführer nun auch die Landesregierungen per Urteil zu mehr Klimaschutz verpflichten.

In Bayern reichte die DUH nach eigenen Angaben zusammen mit zehn Kindern und jungen Erwachsenen zusätzlich eine sogenannte Popularklage vor dem Landesverfassungsgerichtshof ein. Daneben wolle die Umwelthilfe mit einer separaten Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreichen, dass der Freistaat ein Klimaschutzprogramm verabschiede.

Brandenburg ohne Landesklimagesetz

Auch im Falle des Urteils zur Bundesebene hatten teils sehr junge Menschen geklagt - darunter Klima-Aktivisten von Fridays for Future, die diesmal auch wieder an den Klagen auf Landesebene beteiligt sind.

Der Anwalt Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, erklärte am Montag, dass viele Klimaschutz-Maßnahmen maßgeblich in der Entscheidungskompetenz der Länder lägen, etwa der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und von Windkraftanlagen. Das Land Brandenburg etwa habe noch nicht einmal ein Landesklimagesetz, erklärte Klinger. Das müsse sich dringend ändern.

Schnelle Entscheidung

Mit einer Entscheidung zu den Beschwerden rechne die DUH "schneller als gewöhnlich", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. (dpa/jk)