Der Tagebau Jänschwalde in der Lausitz soll aufgrund der verursachten Umweltprobleme geschlossen werden.

Der Tagebau Jänschwalde in der Lausitz soll aufgrund der verursachten Umweltprobleme geschlossen werden.

Bild: © Jana Schönknecht/Adobe Stock

Die Klagegemeinschaft aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und der Grünen Liga hat am 4. Juli beim Oberverwaltungsgericht Berlin Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus zum Tagebau Jänschweide eingereicht.

Das Gericht in Cottbus hatte in seiner Entscheidung zum Stopp des Tagebaus zwar die Argumentation der Umweltverbände bestätigt und im Eilverfahren den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für voraussichtlich rechtswiedrig erklärt, das Gericht hat die Fortführung des Tagebaus und der Entwässerungsanlagen jedoch nicht unmittelbar gestoppt.

Tagebau läuft noch bis 1. September weiter

Das Gericht in Cottbus räumte der Leag, der Betreibergesellschaft des Tagebaus, und dem Bergamt eine zusätzliche Frist von zwei Monaten für nachträgliche Prüfungen ein. Diese bisher unterbliebenen Prüfungen sind notwendig, um die Auswirkungen des Tagebaus auf umliegende und streng geschützte Moor- und Feuchtgebiete zu untersuchen.

Hintergrund dafür ist, dass der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern absenkt. In diesem Bereich liegen Moore, an denen bereits Austrocknungserscheinungen beobachtet wurden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung. (bh)

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