Deutschland

Untersteller: Kommunen stehen wegen CO2-Bepreisung in Startlöchern

Viele Projekte stehen "an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit", sagt der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller.
17.08.2019

Franz Untersteller, seit 2011 Landesminister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg.

Sollte der Ausstoß von Kohlendioxid bepreist werden, wird die Zahl klimafreundlicher Projekte in den Kommunen nach Ansicht des baden-württembergischen Umweltministers Franz Untersteller schnell zulegen. Es gebe bereits kommunale Konzepte in den Schubladen, die auf den entscheidenden Anstoß aus Berlin im kommenden Herbst warteten, erklärte der Grünen-Politiker in Stuttgart.

Wichtig sei daher, dass das Klimakabinett der Bundesregierung am 20. September die Bepreisung des CO2-Ausstoßes ins Maßnahmenpaket für mehr Klimaschutz aufnehme. Damit würden Sprit, Heizöl und Erdgas teurer, um im Verkehr und bei Gebäuden das Einsparen von Kohlendioxid (CO2) zu fördern.

Frage nach einem Kosten-Nutzen-Verhältnis

"Es ist wichtig, dass CO2 ab Herbst einen Preis bekommt", sagte Untersteller. "Das wäre ein Signal für Konzepte, bei denen bislang gesagt wird, sie rechnen sich nicht gegenüber Öl und Gas." Viele dieser Projekte stünden "an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit".

Untersteller kritisierte allerdings die Frage nach einem Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Klimaschutz. "Bei diesen Themen wird immer gefragt, ob sie sich rechnen", sagte er. "Diese nicht unwichtige Frage stellt aber niemand, wenn er ein Auto kauft, einen Urlaub bucht oder einen Erker ans Haus anbaut."

Investitionen nach "Enkeltauglichkeit" bewerten

Beim Klimaschutz gehe es um eine elementare Frage für künftige Generationen. "Ich habe vor kurzem drei Enkel auf einen Schlag bekommen", sagte Untersteller. "Und die erleben vermutlich das Jahr 2100. Haben sie dann noch ein gutes Leben? Wenn wir in der Klimapolitik so weitermachen, haben sie es nicht." Deshalb müssten sich Projekte vor allem für Kinder und Enkelkinder rechnen. Investitionen sollten nach ihrer "Enkeltauglichkeit" bewertet werden. (dpa/hil)