Deutschland

UVP-Portale werden nutzerfreundlicher

Die Internetportale von Bund und Ländern zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden vereinheitlicht.
31.07.2020

Durch den Einbezug von Behörden und Bürgern können frühzeitig die möglichen Folgen eines Projekts für die Umwelt berücksichtigt werden.

Bei Bund und Ländern gibt es zentrale Internetportale, mit denen die Öffentlichkeit über umweltrelevante Vorhaben – zum Beispiel Offshore-Windparks oder Umbaumaßnahmen an einer Biogasanlage – informiert wird. Ziel der Portale ist es insbesondere, die Zulassungsverfahren transparenter zu gestalten und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zu erleichtern.

Mit der am Mittwoch auf den Weg gebrachten "Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV)" sowie ergänzenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Behörden des Bundes werden die zentralen Internetportale einheitlich und nutzerfreundlich ausgestaltet: Zur besseren Orientierung werden die einzelnen Vorhaben auf einer interaktiven Kartenansicht markiert und stehen Such- und Filterfunktionen bereit. Der Bundesrat wird sich im Herbst mit dem Entwurf befassen. (hp)