Der Entwurf für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befindet sich seit zwei Wochen in der Ressortabstimmung. Nun folgt parallel die Verbändeanhörung als nächster Schritt in Richtung Kabinettsbeschluss am 23. September, wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) heute mitteilte.
„Wir begrüßen es, dass nun die Verbände ihre Positionen in den Prozess einbringen können“, wird BEE-Präsidentin Simone Peter zitiert. Die dafür vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eingeräumte Zeit – Donnerstag, 17 Uhr – sei allerdings erneut wenig geeignet, um Zweifel an einer ernsthaften Auseinandersetzung aus dem Weg zu räumen.
Sorge, dass enger Zeitplan Nachbesserungen erschwert
„Wir haben die Sorge, dass aufgrund des engen Zeitplans unsere Positionierung kaum noch fachlich eingeordnet und bewertet werden kann“, sagt Peter. Dabei sei längst klar, dass noch einige Anpassungen vorgenommen werden müssten.
Der straffe Zeitplan für die Anhörung der Verbände für den Gesetzesentwurf berge wieder einmal die Gefahr, dass es zu wenig Raum für die Akteure der Branche gäbe. „Die Relevanz von Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist unbestritten. Das zeigen auch die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) überraschend vorgestellte Klimaschutz-Charta oder die aktuelle Sitzungswoche im Bundestag, die unter dem Thema Nachhaltigkeit steht“, so Peter.
Ankündigungen zur Stärkung des Klimaschutzes umsetzen
Es reiche aber nicht, Themen nur plakativ zu platzieren. Sie müssten vielmehr in konkreten Gesetzen ihren Niederschlag finden. Dringend erforderlich seien umfassende Nachbesserungen am EEG-Entwurf. Der Ausbau der erneuerbaren Energien brauche neuen Schwung. Ansonsten blieben Ankündigungen zur Stärkung des Klimaschutzes nur leere Hüllen, so Peter.
Die entsprechenden Forderungen für den Gesetzesentwurf habe der BEE bereits Ende August im Rahmen der Veröffentlichung seines Positionspapiers vorgestellt. Daraus ergäben sich konkrete Handlungsempfehlungen für alle erneuerbaren Technologien. Dazu gehöre zum einen die Anpassung der Ausbauziele und die darauf aufsetzenden jährlichen Zielkorridore für die erneuerbaren Energien, die eine ehrliche Abschätzung des Stromverbrauchs 2030 voraussetze und die Mehrbedarfe durch Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtige.
Repowering ermöglichen – Eigenverbrauch stärken
Zum anderen müssten technologiespezifische Maßnahmen getroffen werden, die den weiteren Zubau und den Weiterbetrieb bzw. das Repowering der nach 20 Jahren aus dem EEG scheidenden Anlagen garantierten. Hier sei ein besonderer Fokus auf die Eigenversorgung zu richten, meint die BEE-Präsidentin.
Der aktuelle EEG-Entwurf vom heutigen Montagvormittag, der nun in die Verbändeanhörung ging und der ZfK vorliegt, enthalte keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem vor 2 Wochen erstmals vorgelegten Entwurf, die man kommentieren wolle, teilte BEE-Sprecherin Friederike Treuer der ZfK mit. Ähnlich äußerte sich Julia Löffelholz, Pressereferentin des BDEW.
Termin für die Verabschiedung am 23.9. im Kabinett steht noch
Laut der aktuellen Kabinettzeitplanung vom 4. September, welche der ZfK vorliegt, soll der Entwurf der EEG-Novelle, wie bereits früher bekannt geworden, am 23.9. im Bundeskabinett verabschiedet werden. (hcn)
Mehr zum EEG-Entwurf finden Sie auch in der Septemberausgabe der ZfK.
