Ein Ausschnitt der 10.000 Quadratmeter großen PV-Anlage auf dem Dach des Centro Tesoro.

Ein Ausschnitt der 10.000 Quadratmeter großen PV-Anlage auf dem Dach des Centro Tesoro.

Bild: © Stadtwerke München

Nach fast drei Jahren Mieterstromgesetz wurden lediglich knapp 700 Projekte mit etwa 14 MW realisiert. Der Förderdeckel der Bundesregierung liegt jährlich bei 500 MW – ein ernüchternde Bilanz. Die EEG-Novelle bietet nun die Chance, diverse Hürden für Mieterstromvorhaben aus dem Weg zur räumen – noch zeichnen sich jedoch keine großen Durchbrüche ab. Der VKU und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) wollen das einmal mehr mit fünf konkreten Vorschlägen ändern.

Eines der größten Hemmnisse für wirtschaftliche Mieterstromlösungen ist die EEG-Umlage, die in voller Höhe für den Strom anfällt. Der VKU und GdW deuten das als Benachteiligung der Mieter gegenüber selbstnutzenden Eigentümern und fordern eine Lösung unabhängig von der Eigentümerstruktur.

Fördergrenze anheben

Ein weiteres Problem ist die derzeit gültige Leistungsgrenze für den Mieterstromzuschlag. Gefördert werden Anlagen bis 500 kWp, die Verbände fordern die Grenze auf 750 kWp hochzuschrauben. Zudem sollte bei größeren Anlagen ein anteiliger Eigenverbrauch zugelassen werden, um die Nutzung der gesamten Nachfläche zu ermöglichen.

Und selbst die Finanzierung von Anlagen die einen Mieterstromzuschlag bekommen, ist nicht einfach, denn letzterer unterliegt einer Degression, während der Großteil der anfallenden Kosten, wie die Einbindung der Anlage in die Haustechnik oder die Verstärkung der Dächer, nicht sinkt.

Quartierslösungen erlauben

Ein weiterer Punkt der die Branche ausbremst, ist das verpflichtende Zusammenfassen von Anlagen auf mehreren Dächern in einem Quartier. Nach derzeitiger Rechtslage müssen die Anlagen als „eine“ betrachtet werden. Das führt dazu, dass der Mieterstromzuschlag schnell in die Kategorie 40 bis 100 kWp fällt, obwohl die Einzelanlagen wesentlich kleiner konzipiert sind. VKU und GdW plädieren daher für ein Anlagensplitting.

Doch nicht nur die Häuser im Quartier mit eigener Solaranlage sollen von der Ökostromerzeugung profitieren. Wenn es nach den Verbänden geht, sollen Verbraucher, auf deren Dach aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen keine PV-Anlage installiert werden kann, von den Nachbarhäusern mitversorgt werden.

Smart-Meter-Pflicht erst ab 7 kWp

Auch die umstrittene Smart-Meter-Pflicht ist den Verbänden ein Dorn im Auge. Das EEG 2021 sieht eine Einbaupflicht für Anlagen ab 1 kWp vor. Kosten und Nutzen stünden in keinem Verhältnis, sind sich Verbände und die Branche einig. Eine sinnvolle Leistungsgrenze läge stattdessen bei 7 kWp, egal ob für Mieterstrom oder Eigenheim-PV.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing bringt die Dringlichkeit der Forderungen auf den Punkt: „Der Photovoltaikausbau muss sich bis 2030 mindestens verdoppeln. Wenn wir die Klimaziele 2030 erreichen wollen, brauchen wir mindestens 125 Gigawatt Photovoltaikleistung. Stadtwerke und Wohnungswirtschaft werden verstärkt kooperieren, um allen Mietern die Nutzung von Strom aus  Photovoltaikanlagen auf dem bewohnten Gebäude anzubieten. Damit wird die Energiewende stärker als bisher in Städte und Gemeinden getragen.

Allerdings müssen dafür die Regelungen zum Mieterstrom im neuen EEG deutlich verbessert werden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung bietet bisher nicht die erforderlichen Investitionsanreize für Wohnungsunternehmen und kommunale Energiewirtschaft. Hier muss der Bundestag nachjustieren, wenn Stadt und Land, aber auch Eigenheimbesitzer und Mieter künftig gleichermaßen an der Energiewende teilhaben sollen.“ (lm)

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