Deutschland

VKU: KWKG bis 2030 verlängern

Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt, dass das parlamentarische Verfahren zum lange erwarteten Energiesammelgesetz in Gang kommt. Doch gerade bei der KWK müssen noch Detailfragen verändert werden.
07.11.2018

Hansewerk in Hamburg hat jüngst ein J612-Jenbacher-Aggregat mit 8,4 MW Gesamtleistung installiert.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Energiesammelgesetzes beschlossen. In einer Stellungnahme begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Start des parlamentarischen Prozesses. Positiv bewertet der Verband die Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik (PV).

Den Hauptfokus bei der Stellungnahme legt der VKU auf die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), dies ist schließlich die Domäne der Stadtwerke. Hier gingen zahlreiche Vorschläge im Entwurf jedoch in die falsche Richtung, moniert der Verband. Der VKU erläutert: Im Wärmesektor entstünden rund ein Drittel aller energiebedingten Emissionen. Ziel müsse sein, die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare und emissionsarme Quellen umzustellen. "Die KWK ist dafür das zentrale Instrument – insbesondere in den Städten ist sie die einzige Möglichkeit, erneuerbare Wärme im großen Stil einzuspeisen", betont der VKU. Doch einige im Entwurf vorgesehene Änderungen würden die Technologie hemmen anstatt sie zu fördern.

VKU plädiert für einen Dreiklang

Der VKU plädiert für einen Dreiklang: Bestandsanlagen angemessen fördern, Umrüstung von Kohle auf Gas anreizen und Perspektiven für den Zubau schaffen:

  • Zum Thema Bestandsanlagen: Der VKU kritisiert die starke Absenkung der Fördersätze für bestehende KWK-Anlagen. Sie wurden auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung festgelegt, die für Altanlagen Betriebskosten und Leistungswerte von Neuanlagen unterstelle, erklärt der Verband. Dies sei aber der falsche Ansatz: Damit Bestandsanlagen weiterhin wirtschaftlich liefen, müssten die tatsächlichen Kosten und Erträge gelten.
  • Zum Switch von Kohle auf Gas: Der Übergang von Kohle auf emissionsarme Energieträger muss möglichst effizient gestaltet werden, befindet der VKU. Wichtig sei beim Fuel Switch von Kohle zu Gas, dass es zu keiner Behinderung komme. Ein Präzedenzfall seien vor allem Anlagen, die sowohl mit Gas als auch mit Kohle betrieben werden. Hier müssten ausreichend wirtschaftliche Anreize für die Umrüstung gesetzt werden. Derzeit ist dies nicht der Fall. Der VKU plädiert daher für Nachschärfungen bei der Förderdauer bei sogenannten Zehn-Prozent-Modernisierungen von großen KWK-Anlagen in Dampfsammelschienenschaltung, da die derzeitige Regelung den Fuel Switch in solchen Anlagen erschwere.
  • Ferner fordert der VKU eine Perspektive für die KWK: Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) läuft nach derzeitigem Stand Ende 2022 aus. Aus Gründen der Planungssicherheit für neue Anlagen können bis zu diesem Zeitpunkt aber keine neuen größeren Anlagen umgesetzt werden. Schließlich dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren einfach zu lange und eine große Anlage könnte bis Ende 2022 nicht umgesetzt werden. Der VKU plädiert daher, das KWKG idealerweise bis 2030 zu verlängern. Das würde Unternehmen fürs Erste Planungssicherheit verschaffen. Damit würden Investitionen in die dringend nötige Wärmewende nicht gestoppt. Zudem: Gerade im Jahr 2022 gehen die letzten Atomkraftwerke vom Netz. Von daher sei eine Investition in neue KWK-Anlagen sinnvoll.

Der Anteil der KWK am kommunalen Kraftwerkspark konnte 2017 auf 11,7 GW gesteigert werden. Das entspricht 44 Prozent der Gesamterzeugung. Allein die VKU-Mitglieder verfügen über mehr als 23.000 Kilometer Wärmenetze.

DVGW: Anreize zur Defossilierung bieten

Auch DVGW-Vorstandsvorsitzender Gerald Linke begrüßt, dass nun endlich das parlamentarische Verfahren in die Wege geleitet wurde. "Allerdings verschenkt der Kabinettsentwurf vor allem bei der Kraft-Wärme-Kopplung viel Energiewende-Potenzial", so Linke. So sollte dem steigenden Anteil erneuerbarer Gase im Gasnetz auch bei der Förderung von KWK-Anlagen Rechnung getragen werden. Die geplante Nicht-Anrechenbarkeit der Mitverbrennung erneuerbarer Gase in KWK-Anlagen auf den zur Eigennutzung erzeugten Strom sende dabei ein völlig falsches politisches Signal aus. "Das Mitverbrennen erneuerbarer Gase darf nicht behindert, sondern muss explizit angereizt werden, um auch den Wärmesektor weiter zu defossilieren."

Gleichzeitig sollte die Nutzung grüner Gase aus Power-to-Gas-Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch den zeitlich begrenzten Teil-Wegfall der EEG-Umlage angereizt werden. Zudem schlägt der DVGW vor, den Anteil erneuerbarer Gase im Gassystem etwa durch eine verpflichtende Mindestquote für erneuerbare Gase oder einen CO2-Preis zu steigern. (al)