Die Bundesregierung wird nun verklagt, weil sie zu wenig gegen den CO2-Ausstoß getan habe.

Die Bundesregierung wird nun verklagt, weil sie zu wenig gegen den CO2-Ausstoß getan habe.

Bild: © Fabian Sommer/dpa

Beim Verwaltungsgericht in der Hauptstadt wird am 31. Oktober (10.00 Uhr) erstmals eine Klimaklage gegen die Bundesregierung verhandelt. Geklagt haben drei Familien von Ökobauern sowie der Umweltverband Greenpeace, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Das Gericht rechnete mit einem großen öffentlichen Interesse an dem Prozess.

Demnach werfen die Kläger der Regierung vor, nicht genug zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen zu tun. Deutschland werde 2020 voraussichtlich sein aktuelles Ziel verfehlen, die Emissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, teilte das Gericht zu der Klage weiter mit. Darin werde argumentiert, Kabinettsbeschlüsse seien keine bloßen politischen Willensbekundungen, sondern juristisch verbindliche Rechtsakte, auf die sich die Kläger berufen könnten.

Familien sehen Grundrechte verletzt

Die Familien aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie Greenpeace sehen laut Sprecher auch eine Verletzung ihrer Grundrechte. Die Bundesregierung habe Maßnahmen unterlassen, die verfassungsrechtlich als Mindestmaß an Klimaschutz geboten seien.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundeskabinett beschlossen, dass der Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken soll. Das auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz sei eine Antwort auf die Versäumnisse der Vergangenheit, hatte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) gesagt. Umweltverbände und Wirtschaftsverbände werfen der Regierung aber vor, sich zu verzetteln. Der Bund für Umwelt und Naturschutz sprach von einem "Sammelsurium" von Maßnahmen, die nicht ausreichten.

Linke-Fraktion im Bundestag begrüßt die Klage

Die Linke-Fraktion im Bundestag begrüßte die Klage. Für einen verbindlichen Klimaschutz sei es wichtig, dass die Justiz der Regierung auf die Finger schaue, erklärte der Abgeordnete Lorenz Gösta Beutin. Klimaschutzziele dürften nicht im rechtsfreien Raum hängen. Die Linke forderte, Klimaschutz sollte als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden. (dpa/hil)

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