Deutschland

Windenergie: Verhärtete Fronten zwischen CDU und Rot-Rot-Grün

Die Erzeugung von Strom durch Windräder bleibt in Thüringen umstritten. Die CDU will mit einem Gesetzesentwurf nun festschreiben, dass die Anlagen mindestens 1000 Meter von Wohngebieten entfernt stehen müssen.
01.10.2020

In Thüringen will die Opposition (CDU) strengere Abstandsregeln für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, in der rot-rot-grünen Regierung sorgt das für Empörung.

Der Ausbau der Windenergie in Thüringen sorgt erneut für Diskussionen zwischen der rot-rot-grünen Minderheitskoalition und der oppositionellen CDU. Die Grüne-Landtagsabgeordnete Laura Wahl und der Linke-Parlamentarier Markus Gleichmann warfen der CDU am Donnerstag im Parlament in Erfurt vor, eine populistische Kampagne gegen Windräder zu führen. Die CDU rede bewusst Akzeptanzprobleme herbei, sagte Wahl.

Die CDU-Abgeordnete Christina Tasch beklagte, Rot-Rot-Grün nehme die Einwände vieler Menschen im ländlichen Raum gegen Windräder nicht ernst. Die Menschen würden tatsächlich nur scheinbar an den Genehmigungsprozessen beteiligt. Schon bei der Diskussion über den Thüringer Windenergieerlass seien zahlreiche Einwände von Bürgern bei der Landesregierung eingegangen. Diese lägen heute im Keller eines Ministeriums unbeachtet herum.

Rechtliche Unsicherheiten sollen beseitigt werden

Die CDU legte einen Gesetzesentwurf vor, mit dem festgeschrieben werden soll, dass Windräder in Thüringen nur dann noch gebaut werden dürfen, wenn sie mindestens 1000 Meter von Wohngebieten entfernt stehen. Er wird in den kommenden Wochen in den Ausschüssen des Landtags weiter beraten.

Der Linke-Abgeordnete Gleichmann sagte, im von Rot-Rot-Grün in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Windenergieerlass sei bereits geregelt, dass große Windräder mindestens 1000 Meter von Wohngebieten entfernt stehen müssten. Der Gesetzesvorschlag der CDU sei damit unnötig. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, erklärte dagegen, dieser Windenergieerlass bringe rechtliche Unsicherheiten mit sich. Diese wolle seine Fraktion beheben.

Harte und weiche Tabuzonen

Der Windenergieerlass aus dem Jahr 2016 definiert sogenannte harte und weiche Tabuzonen, innerhalb derer zum Beispiel für Wohngebiete, aber auch Naturschutzgebiete, Bahntrassen und Waldgebiete verschiedene Abstandsregelungen für Windräder gelten. Für die Planung der Standorte der Windräder in Thüringen sind die regionalen Planungsgemeinschaften federführend verantwortlich.

Mehrere Abgeordnete von Rot-Rot-Grün warfen der CDU vor, nicht die Akzeptanz von Windenergie in Thüringen erhöhen zu wollen – sondern diese Form der erneuerbaren Energie tatsächlich gänzlich abzulehnen. Sie wolle vor allem Wähler für sich gewinnen, die Windenergie ablehnen. Tasch entgegnete, die Unterstützer der Windenergie in den Reihen der Koalition kämen vor allem aus den Städten des Freistaats und wüssten nicht, wie es sich wirklich anfühle, wenn ein Windrad vor der Haustür der Menschen im ländlichen Raum stehe. (dpa/lm)