Aufbau einer Windkraftanlage vom Typ Nordex

Aufbau einer Windkraftanlage vom Typ Nordex

Bild: © Nordex

Die Hoffnung der Landesregierung auf Akzeptanzsteigerung für neue Windparks durch das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz hat sich bislang nicht erfüllt. Das 2016 vom Landtag beschlossene Gesetz, das Kommunen und deren Bewohnern eine Unternehmensbeteiligung an benachbarten Windparks ermöglicht, sei noch kein einziges Mal zur Anwendung gekommen. «Bislang ist das Gesetz also ein Flopp», konstatierte die energiepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Mignon Schwenke, am Montag in Schwerin. Sie berief sich dabei auf die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Oppositionspartei.

Laut Gesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Durch die so möglichen Unternehmensbeteiligungen sollen Gewinne aus der Ökostrom-Produktion auch in die ländlichen Regionen fließen, in denen die Windräder stehen und nicht nur an die meist in Städten ansässigen Betreiber. Gegen dieses Gesetz sind Beschwerden vor dem Bundes- und vor dem Landesverfassungsgericht anhängig.

Eine Portion der Gewinne müsse bei den Menschen ankommen

Laut Schwenke befinden 36 Windpark-Projekte im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die dann auch unter das Beteiligungsgesetz fallen würden. Es müsse sichergestellt werden, «dass bei den Menschen und den Gemeinden auch tatsächlich eine gute Portion der Gewinne ankommt», forderte sie. Schwenke sprach sich erneut dafür aus, die Netzentgelte, die in Mecklenburg-Vorpommern mit am höchsten seien, solidarisch auf alle Verbraucher umzulegen. Doch weigere sich die Landesregierung, für mehr Gerechtigkeit einzutreten, kritisierte die Oppositionspolitikerin. (dpa/al)

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