350-450 Kilometer lang wäre die Wasserstoff-Pipeline von Esbjerg oder Holstebro in Dänemark nach Hamburg in Deutschland.

350-450 Kilometer lang wäre die Wasserstoff-Pipeline von Esbjerg oder Holstebro in Dänemark nach Hamburg in Deutschland.

Bild: © Mike Benna/unsplash

BDEW, DVGW und Zukunft Gas haben Vorschläge für ein Herkunftsnachweissystem erarbeitet. Ein Handel mit klimaschonenden Energieträgern sei nur dann sinnvoll und möglich, wenn wir diese sicher von fossilen Energieträgern unterscheiden können, so die Verbände unisono. Das Ganze könne aber nur funktionieren, wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen gesetzt sind. Dies ist aus Sicht der Verbände bei der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) noch nicht der Fall. Bevor die Verordnung in Kraft tritt, sind aus Sicht der Verbände daher Änderungen am Entwurf erforderlich.

DVGW-Chef Gerald Linke kritisiert etwa, dass Herkunftsnachweise im Verordnungsentwurf allein zur Information von Endverbrauchern dienen, nicht aber zum Nachweis für die Erfüllung von Klimazielen oder die Ausweisung von Treibhausgasemissionen.“ So wird eine Chance vergeben, sie für den Aufbau eines liquiden Marktes für neue Gase zu nutzen.“

Klimaschutzwirkung sichtbar machen

Die Ausweisung des CO2-Fußabdrucks auf Herkunftsnachweise sei essenziell, um die Klimaschutzwirkung kenntlich zu machen. Nach Überzeugung der Verbände sollte diese Angabe verpflichtend werden, um einen Nutzen zu generieren.

Eine weitere Forderung: Beim netzgebundenem Gasverbrauch sollte der bilanzielle Handel der Herkunftsnachweise sowohl mit Biomethan als auch mit Wasserstoff in § 27 Abs. 2 uneingeschränkt ermöglicht werden.

Aufwand begrenzen

Zusätzliche Anforderungen bei Gas-Herkunftsnachweisen, etwa zur Ausweisung von Substraten oder zur chemischen Zusammensetzung in § 15 Abs. 4 sollten wiederum nach Einschätzung der Verbände entfallen, um den Aufwand für Unternehmen zu begrenzen.

In vielen technischen Anlagen werde allein der Brennwert bei der Einspeisung gemessen und MWh als Einheit für Herkunftsnachweise verwendet, heißt es dazu in dem Papier. Der Entwurf der GWKHV sehe jedoch vor, dass für die Ausstellung von Herkunftsnachweise auch zur chemischen Zusammensetzung von Energieträgern und zu einzelnen Substraten Angaben erfolgen müssen. Die Kritik der Verbände: „Es ist unklar, welcher Mehrwert für Endverbraucher erzeugt wird, wenn die genaue Gaszusammensetzung bekannt ist.“ Sie fordern daher einen Verzicht auf die Verpflichtung.

Klare Vorgaben machen

Insgesamt brauche es klare Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen Herkunftsnachweise ausgestellt und entwertet werden. Diese seien eine Grundvoraussetzung, um Transparenz und Sicherheit für Händler und Endverbraucher zu schaffen, sind sich BDEW, Zukunft Gas und DVGW einig. 

Der § 27 Abs. 2 der GWKHV bilde dies in seiner jetzigen Fassung allerdings nicht ab. Der Verweis auf die nicht näher definierten „relevanten Netzmerkmale von Gasversorgungsnetzen“ lasse Raum für Interpretation, ob eine Entwertung von Herkunftsnachweisen für strombasiertes Gas aus erneuerbaren Energien durch das Umweltbundesamt auch dann möglich sei, wenn diese den in dem Netzabschnitt vorhanden Anteil des strombasierten Gases aus erneuerbaren Energien übersteigen.

Ticketing als Prinzip

Für die Verbände steht fest: Herkunftsnachweise für neue Gase sollten weitestgehend unabhängig von der physischen Lieferung gehandelt werden dürfen. „Dieses Book & Claim oder Ticketing genannte Prinzip wird bereits seit Jahrzehnten beim Strom angewandt und hat sich europaweit bewährt.“ Das Ticketing erleichtere den Markthochlauf, da es unabhängig von der noch nicht vorhandenen Wasserstoffinfrastruktur einen schnellen Deutschland- und EU-weiten Handel ermögliche und so die Anreize für die Produktion neuer Gase dort erhöhe, wo die Rahmenbedingungen am günstigsten sind. (amo)

 

 

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